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Geschrieben von Maximum am 12.08.2010, 9:11 Uhr

Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

..da hat uns die Justiz ein schönes Ei gelegt...ein Ei das wieder so manches Kind mit dem Leben bezahlen wird.
Noch wissen unsere hochbezahlten Regierungsmitglieder selber nicht wie sie den Kopf aus der Schlinge kriegen,aber nach und nach werden die Straftäter ja in die Freiheit entlassen...dahin wo sie bereits so manchen Menschen das Recht auf Leben nahmen.
Möchtet ihr wissen wenn so jemand in eurer Nachbarschft wohnt? Ich für meinen Teil kann nur sagen,es ist besser ich weiß es nicht.
Lässt man dann noch seine 6jährige Tochter alleine raus?
In welche Panik verfällt man wenn das Kind ne Stunde später heim kommt,ich meine da hat man eh schon Angst,aber mit dem wissen das ums Eck ein Monster wohnt...grusel
Wie werden Männer plötzlich auf dem Spielplatz beäugelt...
Ist es besser man weiß das nicht?
Ist man dann nicht unsicher wenn irgendwo ein alleinstehender Mann plötzlich einzieht?
.... ..da haste was gemacht...

 
12 Antworten:

Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von Susi0103 am 12.08.2010, 9:24 Uhr

So ist das leider.
Und ich finde es eine Frechheit, dass das nicht geregelt werden kann und zwar ohne, dass schon wieder erst ein Mensch mit seinem Leben oder seiner Gesundheit bezahlen muss.
Es ist einfach unerträglich, dass man solchen Menschen die selben Rechte zugesteht.
Aber natürlich hat diese Medaille immer zwei Seiten.

Und nein, ICH möchte nicht wissen, ob so jemand in der Nähe wohnt oder nicht, denn was würde es bringen? Nur Angst.
Bringt man dann noch seine 14jährigen Kinder zur Schule und holt sie ab? - Nein.

Ich kann nur hoffen und beten und meine Kinder über die Existenz solcher Menschen aufklären. Aber das alles tu ich auch ohne das Wissen, dass die Gefahr unmittelbar neben mir haust.

Lg, Susy

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Nicht die Justiz hat das Ei gelegt....

Antwort von +emfut+ am 12.08.2010, 10:32 Uhr

.... sondern zuerst die Väter des Grundgesetzes, als sie die (eigentlich gängige) Regelung "nulla poena sine lege" festgelegt haben.

Und dann - maßgeblich - die Gesetzgeber, die die Gesetze so geschrieben haben, daß die Gerichte sie so auslegen mußten.

Und die Gesetzgeber haben zwei Mal geschlafen:
Zuerst, als sie das Gesetz so erlassen haben.
Und dann, als sich abzeichnetete, daß das so nicht verfassungsgemäß ist, und sie die Zeit, als das durch alle Instanzen ging, nicht für eine Neuregelung genutzt haben.

Daß diese Straftäter freigelassen werden müssen, zeichnet sich seit zwei Jahren ab. Es WÄRE genug Zeit gewesen, eine Regelung zu finden. Aber man ruft ja erst die Feuerwehr, wenn das Haus schon lichterloh brennt.

Aber in dem Fall kann man es ja machen. Der Durchschnittsdeutsche schiebt die Schuld auf die Justiz und die Legislative kann sich hinsetzen und so tun, als ob das jetzt ganz doll überraschend kam.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von Hase67 am 12.08.2010, 11:12 Uhr

Hi,

Aufklärung finde ich grundsätzlich schon wichtig. In unserer Stadt wurde kürzlich ein Straftäter aus Sicherungsverwahrung entlassen, und dies wurde über ein Wochenblatt, das in alle Haushalte kommt, bekanntgegeben - allerdings nicht reißerisch, sondern vergleichsweise nüchtern mit Erklärung des juristischen Hintergrunds. Es wurde aber bewusst verschwiegen, wegen welches Verbrechens sich der Mann in Sicherungsverwahrung befand, und er steht unter permanenter Überwachung durch die Polizei - vorläufig für das nächste halbe Jahr. Für besorgte Bürger hat die hiesige Polizei außerdem eine Hotline eingerichtet, dort kann man sich informieren...

Den Kopf in den Sand stecken hilft m. E. nicht, auch wenn mir natürlich schon mulmig war, als ich den Bericht in der Zeitung las...

LG

Nicole

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von Häsle am 12.08.2010, 11:28 Uhr

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass solche Sachen sehr oft irgendwie rauskommen.
Als Mutter wüsste ich es schon gerne, wenn ein "Kinderschänder" in meiner Nachbarschaft wohnen würde, damit ich mein Kind vor ihm warnen kann. Andererseits gibt es da aber auch eine unglaublich hohe Dunkelziffer von Leuten, die nie deswegen angezeigt oder gefunden wurden. Theoretisch sollten Kinder bei jedem Menschen vorsichtig sein, sogar bei anderen Kindern.

Erst gestern ist meine vierjährige Tochter mit ihrer Freundin (7) zusammen abgezogen und hat diverse Häuser nach Spielgefährten abgeklappert. Was will man da machen? Jeder könnte gefährlich sein, Nachbarn, Lehrer, Pfarrer, Verwandte, Fremde ....

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von catalanya am 12.08.2010, 13:18 Uhr

Ich wäre dafür, eine Homepage zu errichten, auf der von jedem nachgewiesenen (!) Täter ein Bild sowie entsprechende Daten veröffentlicht werden.
Gerne auch bei Leuten, die betrunken Menschen mit ihrem Fahrzeug getötet haben.
Hier war kürzlich die Diskussion entflammt, ob man Ladendiebe mit Bild im Schaufenster aushängen darf. Ich fands klasse, zum einen schreckt es vielleicht ab, zum anderen bleibt das Gesicht im Gedächtnis. Wie bitte soll sich denn eine Verkäuferin 20 Gesichter von vor einem halben Jahr merken, die sie vielleicht 5 Minuten gesehen hat?
Aber nein, das geht ja nicht, die Täter müssen im Gegensatz zu den Opfern ja vor der bösen Öffentlichkeit geschützt werden ...

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von Hase67 am 12.08.2010, 13:48 Uhr

Super Idee - vielleicht sollte man jedem aus der Sicherheitsverwahrung entlassenen Täter gleich ein "Zum Abschuss freigegeben" auf die Stirn tätowieren?!

Oder jedem Ladendieb per Chip eine Etikettensicherung einpflanzen, damit es piept, sobald er die Magnetschranke eines Ladens betritt?

Opferschutz schön und gut, aber wie viele Idioten laufen draußen frei herum, die meinen, in solchen Fällen dann John Wayne spielen zu müssen?

LG

Nicole

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warum nicht gleich auf die Stirn tattowieren???

Antwort von Leolu am 12.08.2010, 13:48 Uhr

gab auch mal die nette Sitte Leute auf dem Marktplatz festzubinden mit nem Schild um den Hals.....
Besonders geeignet für Menschen die z.B. krankhaft Stehlen und in Therapie sind, hat bestimmt eine klasse Wirkung wenn man sie dann im Schaufenster sieht....hilft sicher ungemein *Ironieoff*

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lol, zwei Dumme....

Antwort von Leolu am 12.08.2010, 13:49 Uhr

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Re: lol, zwei Dumme....

Antwort von Hase67 am 12.08.2010, 13:54 Uhr



LG

Nicole

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von +emfut+ am 12.08.2010, 14:12 Uhr

Und was hilft der Verkäuferin im Laden das Bild des Ladendiebes im Schaufenster? Sagt sie dann bei jedem Kunden: "Moment mal, muß grad was nachschauen!", rennt dann nach draußen, um zu schauen, ob das Bild des Kunden im Schaufenster hängt?

Ich bin ja für die einfache Lösung: Einfach gleich alle erschießen. Billig, komplikationsfrei, gleichberechtigt (alle sind gleich - egal ob Mörder oder Ladendieb) und BILD-Zeitungs-kompatibel.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von geiz_ist_geil am 12.08.2010, 21:17 Uhr

Also Ladendiebe in der Öffentlichkeit bloß stellen - ich weiß nicht. Es gibt doch so unterschiedliche Gründe für einen Diebstahl, die Mutprobe bei Kindern und Heranwachsenden, die Verzweiflung bei Armen Menschen usw. Was für Folgen hätte das für solche Menschen...

Ich denke da muss schon unterschieden werden, jemand der "gesessen" hat weil er sich vor seinem Grundwehrdienst bei der Bundeswehr gedrückt hat ist ja kein Schwerverbrecher und jemand anders der als Heranwachsender Drogen konsumiert hat und dafür ne Freiheitsstrafe bekommen hat, hat meiner Meinung nach auch ein Recht darauf nach der Haft wieder ein normales Leben führen zu können, bei der Jobsuche haben solche Leute sowieso schon Probleme wenn nach dem polizeilichem Führungszeugnis gefragt wird, warum muss Ihnen dann die Intergration im Alltag noch beschwert werden.

Bei wirklichen Schwerverbrechern insbesondere Kinderschänder sehe ich das auch anders. Oder wie einem persönlichen Fall, wo mein Mann gerade vor 2 Tagen in seinem Job als Taxifahrer überfallen wurde, die Täter haben in der Zentrale ein Taxi bestellt, also gezielt diesen Überfall geplant. Zum Glück verlief die Ermittlung der Kripo schnell erfolgreich und die Täter sitzen in U-Haft, da sie auch schon vorbestraft sind kommt es auch zur Verurteilung, aber danach werden die hier in der Umgebung ganz sicher kein Taxi mehr bestellen können. http://www.a-beig.de/aus-dem-polizeibericht/artikeldetail/article/669/stormarn-100810-dienstag-bad-oldesloe-raubueberfall-auf-taxifahrer.html

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Re: Straftäter und ihr Recht auf Freiheit

Antwort von bezaubernde_Ginella am 13.08.2010, 9:59 Uhr

Stellt Euch mal vor, Euer Kind wird von so einem vergewaltigt und ermordet, dann seid ihr doch die ersten, die danach schreien, weshalb man nicht gewarnt wurde...

Schöne Grüße von einer, der genau das als Kind passierte

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