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Geschrieben von Zweimalzwei am 04.01.2013, 16:06 Uhr

Steuererklärung kurze Frage

Hallo,
weiß jemand wie lange man eine Steuererklärung für das vorige Jahr machen kann?

Also ich meine ob man noch für 2011 eine machen kann.

Ganz ehrlich, wir haben es einfach vergessen, es war einfach zu viel in dem Jahr.

Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen und wir sollen 200€ und etwas nachzahlen, aber wir haben gar keine abgegeben.

Lg

 
4 Antworten:

Re: Steuererklärung kurze Frage

Antwort von Osterhase246 am 04.01.2013, 17:25 Uhr

das wird eine schätzung sein, dann musst du aber trotzdem noch eine nachreichen glaube ich...

du kannst bis zu 4 jahre eine einreichen, aber abgabefrist ist bei arbeitnehmer eigentlich der 31.05.2012 gewesen für 2011....


steht in dem brief nicht, dass ihr nachreichen sollt?

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Re: ich muss auch noch

Antwort von Julie am 04.01.2013, 20:45 Uhr

Für die Jahre ab 2009, aber bisher hat noch niemand gemahnt....

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Re: Steuererklärung kurze Frage

Antwort von Leena am 04.01.2013, 20:54 Uhr

...mal kurz zur Abklärung - was habt Ihr jetzt bekommen?

Einen Steuerbescheid, in dem die Besteuerungsgrundlagen geschätzt wurden, und in dem - aufgrund der geschätzten Besteuerungsgrundlagen - eine Steuernachzahlung von 2xx € festgesetzt wurde?

Oder eine Zwangsgeldandrohung oder -festsetzung?

Normalerweise schickt man erst eine Zwangsgeldandrohung, wenn die Erklärung nicht abgegeben wurde, dann entweder eine Zwangsgeldfestsetzung oder eine Schätzungsandrohung, und letztlich einen Schätzungsbescheid.

Wenn Ihr jetzt direkt etwas bezahlen sollt, müsste es eigentlich schon vorher irgendein Schreiben vom Finanzamt gegeben habe..?

Ansonsten - ja, natürlich kann man jetzt für 2011 noch eine Steuererklärung abgeben (auch wenn Abgabefrist eigentlich bis 31.05.2012 gewesen wäre bei Pflichtveranlagungen)! (Steht denn in dem Schreiben vom Finanzamt jetzt nichts dazu drin? Normalerweise enthalten auch Schätzungsbescheide einen Passus, dass der Schätzungsbescheid einen nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entbindet etc.)

Die Zeiten, wann noch Steuererklärungen abgegeben bzw. Steuerbescheide erlassen werden, kommen auf die Umstände des Einzelfalls an, grob gesagt - mind. 4 Jahre, teilweise bis zu 14 Jahre, das wäre dann aber schon bei Steuerhinterziehung. ;-)

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Re: Steuererklärung kurze Frage

Antwort von 6522susanne am 05.01.2013, 17:43 Uhr

Hallo,

bitte genauer erläutern.

Was has du erhalten ?

Schätzung ? Verspätungszuschlag ?
Zwangsgeldfestsetzng ?

Abgabe von Antragsveranlagungen bis zu 4 Jahre möglich.
Pflichtveranlagungen sind am 31.05. des Folgejahres fällig. Ausnahmen (Steuerberater, Fristverlängerungen ......)

LG

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