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Geschrieben von Heike 74 am 15.11.2012, 22:12 Uhr

Steuererklärung in der Ausbildumg

Kann man jetzt eine Steuererklärung machen und für folgejahre den Verlust festsetzen lassen oder nicht. Unser Sohn bezahlt nch keine Lohnsteuer hat aber einen 20 km langen Arbeitsweg und bezahlt auch für die Arbeitskleidung. Zur Schule muss er über 60 km fahren.

 
3 Antworten:

Re: Steuererklärung in der Ausbildumg

Antwort von Paulinchen4 am 15.11.2012, 22:39 Uhr

Wo man keine Steuern bezahlt, kann man natürlich auch nichts wiederbekommen-

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Re: Steuererklärung in der Ausbildumg

Antwort von Heike 74 am 15.11.2012, 22:43 Uhr

war mir nicht sicher , da es letztes Jahr ja in der Presse war das Studenten und Jugendliche in der Ausbildung diese Beträge festsetzen lassen können , für das erste jahr wenn sie Steuern bezahlen.Hab nur das entgültige Urteil nicht mitbekommen

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Re: Steuererklärung in der Ausbildumg

Antwort von Leena am 16.11.2012, 7:53 Uhr

...puh, nicht ganz so einfach, das Thema.

Der BFH hatte entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium bzw. die eigene Berufsausbildung grundsätzlich (vorweggenommene) Werbungskosten sein können, die dann zu einer Verlustfeststellung und einem Verlustvortrag führen können.

Das gilt aber nicht für ein Erststudium und nicht für eine erstmalige Berufsausbildung - da ist man grundsätzlich im Bereich der Sonderausgaben, da wurde der Abzug von 2011 noch 4.000 Euro auf 2012 nunmehr 6.000 Euro erhöht. Sonderausgaben können aber nicht zu einem Verlustvortrag führen.

Etwas anderes ist es, wenn es sich um ein Zweitstudium (nach einem bereits abgeschlossenen) Studium handelt, oder wenn es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt. Da liegen dann insoweit Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, und die können zu einem festzustellenden Verlust samt Verlustvortrag führen.

Allerdings wird der Verlustvortrag dann in den Folgejahren immer sofort mit den Einküften verrechnet, bis die Einkünfte auf Null sind, d.h. auch da wirkt sich nicht unbedingt viel aus...

So gesehen - wenn Dein Sohn in einem Ausbildungsdienstverhältnis ist, kann er seine Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, und wenn sich dabei negative Einkünfte errechnen, gibt es auch einen Verlustvortrag, das ist möglich, ja.

Das ganz große Steuersparmodell ist es aber nicht, vor allem, weil der Verlustvortrag in den Folgejahren immer abgeschmolzen wird, sobald positive Einkünfte da sind, selbst wenn die positiven Einkünfte gering sind und durch Vorsorgeaufwendungen, sonstige Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. die positiven Einkünfte nicht mal zu einem zu versteuernden Einkommen führen würden... ganz grob gesagt, quasi. :-)

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