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Geschrieben von Strunz2004 am 17.05.2010, 19:18 Uhr

@Steffi528 und alle die sich mit Einschulung auskennen

Hi Seffi und alle anderen,
weiß jemand wie man vorgehen muss, wenn das Kind welches vorzeitig eingeschult werden soll nicht die Unterstützung der einzuschulenden Schule bekommt?
Meinen Widerspruch gegen die Absage sende ich zur Schule. Und dann wie geht es weiter? Schulamt????

Nur kurz zur Erklärung: meine Tochter geb. Okt. 2004 soll/möchte/kann dieses Jahr eingeschult werden. Vom Gesundheitsamt haben wir das OK. Dann entscheiden ja die Schule am Wohnort (Dorfgrundschule wo meine Tochter aber gar nicht hingehen soll) und der Kindergarten ob sie gehen darf oder nicht. Sie kommt aber in eine Privatschule ein paar Kilometer weiter, wo sie auch schon zum Probeunterricht war. Dort gibt es von jeder Klassestufe nur eine, und auch nicht mehr als 16 Kinder pro Klasse. Die Rektorin wird auch ihre Klassenlehrerin werden, bei ihr war auch der Probeunterricht. Sie sah keine Probleme sie einzuschulen, sie hat sie sogar als Helferkind vorgeschlagen da sie in vielen Bereichen schon sehr fit ist.

Kann mir jemand helfen.

Lieben Gruß Katja

Ps. wir wohnen in Niedersachsen

 
11 Antworten:

Re: @Steffi528 und alle die sich mit Einschulung auskennen

Antwort von Fredda am 17.05.2010, 19:26 Uhr

Hallo!

Meine Kleine (Nov. 2003) ist letztes Jahr in die Schule gekommen. Da gab es nur das normale Prozedere - Gespräch in der Schule (wie bei Muss-Kindern, genau das gleiche), Untersuchung im Gesundheitsamt (dito). Welche Schule versagt euch denn die Unterstützung? Warum sollte die Schule am Ort querschießen?

Lg

Fredda

Ach so: Der Kindergarten entscheidet GAR nichts. Und mit dem Schulgespräch waren wir im November des Jahres vor der Einschulung dran, mit dem Gesundheitsamt im Mai des Einschulungsjahres.

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Re: @Steffi528 und alle die sich mit Einschulung auskennen

Antwort von Steffi528 am 17.05.2010, 20:25 Uhr

Hallo Katja!

Das müsste doch das örtliche Schulamt dann bekommen, denke ich.
Ich frag morgen mal auf der Arbeit nach. Hast Du Henriette schon die Frage gestellt? Ich melde mich wahrscheinlich dann per PN

Viele Grüße

Steffi

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Re: @Steffi528

Antwort von Strunz2004 am 17.05.2010, 20:41 Uhr

Hi Steffi,
ich kam noch nicht dazu Henriette zu fragen, ich komme so schlecht ins Forum. Mit meinem Laptop stimmt irgendwas nicht, noch so ein Punkt bei dem ich lieber wieder in Köln wäre als in der Pampa.
Wäre lieb wenn du dich meldest, meine Mail-Adresse hast du ja.

Die Kindergärtnerin ist quasi von Natur aus gegen frühe Einschulung, dann schiebt sie immer alles auf meine Krankheit und das Helena so ein schweres Jahr (emotional) hinter sich hätte. Sie würde angeblich in einer Grundschule untergehen. In einer Klasse mit 30 Kindern würde ich ihr zustimmen, aber so nicht. Ausserdem nimmt die Dorfschule so gut wie kein Kannkind (nur 1 von 12) auf weil sie nämlich zwei Klassen so gut wie voll haben und dann noch eine dritte 1. Klasse aufmachen müssten, wofür sie gar keinen Platz hätten.
Diese Privatschule wo sie hin soll ist bei denen im Dorf auch nicht beliebt. Mir wurde gesagt das man sich dort der "Schmuddelkinder" entledigt. Das ist mir aber völlig schnurz, ich will nur das beste für mein Kind.
Nur weil ein Kind etwas ruhiger ist wie andere und dazu etwas schüchtern muss es doch nicht noch ein Jahr im Kindergarten bleiben. Wenn ich meinen Kölner Waldkindergarten (vom Konzept und Förderung her) wieder hätte dann vielleicht schon eher, aber nicht so.
Kann doch nicht jedes Kind ein Klassenclown sein, und nur im Mittelpunkt stehen wollen. Es muss doch auch die anderen geben.
Lieben Gruß Katja

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Re: @Steffi528

Antwort von Fredda am 17.05.2010, 21:00 Uhr

"Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden („Kannkinder“; in Bayern sind diese Kinder wegen der Stichtagverschiebung ohnehin „Musskinder“). Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung" Soweit wiki.

Irgendwie habe ich aus diesem einen Posting, dass ich von dir kenne den Eindruck, du willst es schwer haben... Der Kindergarten hat (rechtlich) NICHTS zu sagen. Meinst du, bei uns hätte einer den KiGa gefragt? Ich hatte bei der Schule angerufen und nach dem Anmeldetermin gefragt. Das war alles. Du darfst ein schulreifes Kind (sogar wenn es noch jünger wäre) einschulen.

Und meine Tochter ist in der Schule (erstaunlicherweise) recht ruhig. Das mit dem Klassenclown ist doch blöd. Sicher will die Erzieherin HELFEN. Nimm es doch so, sag danke und mach, was du willst.

Das hat mit Köln oder Pampa nichts zu tun,

meint

Fredda-aus-der-Pampa

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Re: @Steffi528

Antwort von Steffi528 am 17.05.2010, 21:03 Uhr

Bei uns gibt es die Probleme nicht. Wir haben ja auch nur eine Dorfschule, sogar nur eingleisig, aber wenn die Eltern das so wünschen, dann ist dem so. Wenn mich nicht alles täuscht, ist in Niedersachsen auch der Elternwunsch maßgeblich...
Wenn wir jetzt gesagt hätten, Mira geht hin, dann hätten sie sich nicht quergestellt (und ich glaube, alle Beteiligten sind sich immer noch nicht sicher, ob es das das Richtige war, noch das Jahr zu warten, die Erzieherin war ihrer Schreibfertigkeiten heute recht erstaunt). Deshalb verwundert es mich auch ein bissel, was bei Dir da los ist.

Vor der ländlichen Infrastruktur hab ich Dich ja schon früher gewarnt, denk immer dran, dafür hast Du frische Luft ;-) Und es ist nicht nur das Internet und die Bildungangebote, was auf dem lande etwas "hinkt"
Ich habe aber auch hin und wieder massive Probleme mit dem Netz. Wäre eine Funkverbindung was für Euch? Wo ist der nächste Handymast? Manchmal ist es per Funk schon besser.


Und wieso hast Du Dein Postfach ausgemacht ;-) ? Mach es wieder an.
Ich versuch mal Henriette herzuschicken.

Ich meld mich morgen

Grüße

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Re: @Fredda

Antwort von Sfanie am 17.05.2010, 22:11 Uhr

Ich kenn mich da jetzt nicht so aus, habe aber an Dich eine Frage. Diesen Satz bitte genau erklären:

"Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden („Kannkinder“; in Bayern sind diese Kinder wegen der Stichtagverschiebung ohnehin „Musskinder“). Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung" Soweit wiki.

In Bayern sind Oktober, November und Dezember KANN Kinder - keine MUSSkinder. Stichtag wurde letztes Jahr zurückgesetzt auf den 30. September. Nur mal so am Rande

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leider nicht

Antwort von Fredda am 18.05.2010, 7:50 Uhr

Da ich aus NRW bin. Ich weiß nur, dass unsere Tochter ein Kann-Kind war und sich der Stichtag aber immer weiter nach hinten verschiebt. Der Satz ist aus wiki.

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Re: @Steffi528 und alle die sich mit Einschulung auskennen

Antwort von deischuhzu am 18.05.2010, 8:55 Uhr

hallo Steffi,

wenn die Gesundheitsamtuntersuchung ergibt, dass dein Kind schulfähig ist, dann hat der Kindergarten oder die zuständige Grundschule nichts mehr zu sagen.

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Re: @fredda

Antwort von Sfanie am 18.05.2010, 9:24 Uhr

Mein Großer ist ein Kannkind. Wird im Dezember 6 Jahre. Wird aber erst im September 2011 eingeschult. Wir sind aus Bayern. Auf der Internetseite der Bayerischen Regierung steht es auch. Warum das in Wiki so steht, keine Ahnung


Stimmt aber definitiv nicht. Wurde geändert. Es wurden 75% mehr Rückstellungsaufträge in den letzten Jahren eingereicht, daher hat die Regierung wieder umgeschwenkt. Gott sei Dank!

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Re: @Steffi528

Antwort von deischuhzu am 18.05.2010, 10:24 Uhr

Hallo,

ich habe hier mal den Text der Verordnung:
§64
5.1 Aufnahme in die Schule und Zurückstellung vom Schulbesuch
Die Erziehungsberechtigten melden die gemäß § 64 NSchG schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres in der für sie künftig zuständigen Grundschule an. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach Satz 1 noch nicht schulpflichtig sind, unter den Voraussetzungen des §64 Abs.1 Satz 2 NSchG zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden („Kann-Kinder“).
Die angemeldeten schulpflichtigen Kinder und „Kann-Kinder“ sind von der Schule aufzunehmen, es sei denn, dass sie für den Schulbesuch körperlich, geistig oder in ihrem Sozialverhalten nicht genügend entwickelt sind.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme können

* die Ergebnisse von Einschulungsuntersuchungen oder von Früherkennungsuntersuchungen (U9), soweit diese Aussagen zur Schulfähigkeit enthalten, sowie
* mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen herangezogen,
* anerkannte Testverfahren durchgeführt,
* die Schulärztin oder der Schularzt oder die schulpsychologische Beratung hinzugezogen werden.


Wenn das Kind unbedingt in die Schule soll, müsstest du dir die Schulfähigkeit schon von einem der benannten Personenkreise bescheinigen lassen.

Das Schulkinder nicht mehr mit Kindergartenkinder spielen, würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Wahre Freundschaften halten das aus.
Wenn das der einzige Grund für eine Einschulung wäre, würde ich da nochmal drüber nachdenken.
Wir haben dieses Kann-Kind Prozedere durch, unser Kind war auf einer privaten Vorschule und die wollten das Kind in der ersten Klasse nicht haben, die staatliche Schule hätte es genommen und wir sind aber noch in den Sommerferien vor Einschulung nach Niedersachsen gezogen und haben dort eingeschult, da das Kind sonst wieder in den Kindergarten hätte gehen müssen.

Aufgrund der Erfahrungen, die wir mit unserem Kind gemacht haben, würde ich keins meiner Kinder jemals wieder vorzeitig einschulen. Man kann es so ausdrücken, das Kind war zwar schulreif aber die Schule war nicht reif für unser Kind.

Gerade der Leistungsdruck ist so stark geworden, die Kinder die Zeit haben, sich etwas weiter zu entwickeln, haben da entscheidende Vorteile.

Ich würde die Entscheidung, das Kind vorzeitung einzuschulen, nicht von den sozialen Kontakten abhängig machen. Freunde kommen und gehen in dem Alter, wahre Freundschaften bleiben weiter bestehen.

Ich würde den Druck von dem Kind nehmen und versuchen, ihr noch ein Jahr unbeschwehrte Kindergartenzeit zu geben und evtl. die Erlebnisse in der Vergangenheit aufarbeiten lassen.

Alles Gute

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@ Dreischuhzu

Antwort von Steffi528 am 18.05.2010, 13:36 Uhr

Huhu, ich habe gar nix gefragt ;-)
Aber ich denke für Strunz2004 sind die Auslegungen sicher hilfreich.

Katjas Frage war eine "Verwaltungsfrage", @ Katja: Die Kollegin aus der Schulverwaltung war heute nicht da,ich konnte sie nicht fragen.


Zu uns selbst:
Wir selbst lassen unserem Kann-Kind auch noch das Jahr, sie ist noch sehr unruhig. Die Entscheidung haben wir recht früh getroffen und uns dem Stress dann auch damit entzogen.
Sie ist jetzt auch halbwegs "darüber hinweg" (keine Tobsuchtanfälle, das sie nicht zur Schule darf), was jedoch nicht heißt, das alle "anderen" (Verwandten, Erzieherinnen, Außenstehende) darüber hinweg sind. Die "Probleme" bei uns liegen darin, das sie sich selbstständig das Lesen, Schreiben und Rechnen beibringt (sie schreibt jetzt schon Mehrwortsätze im Kindergarten). Ich vermute, das sie damit beweisen möchte, das sie doch schon zur Schule könnte (also doch nicht ganz darüber hinweg ist). Aber was sich für uns da im ersten Schuljahr entwickelt, werden wir dann sehen. Die Schulleiterin weiß darüber Bescheid, hat sie auch etwas genauer angesehen. Intellektuell, so war die Aussage der Schulleiterin, hätte sie schon im Herbst letzten Jahres eingeschult werden können, aber es fehlt eben noch das "Sitzfleisch" für eine erfolgreiche Schullaufbahn ;-) Es wird sicher noch eine "interessante" Zeit im nächsten Jahr werden. Für unsere Große, die lernen muss, sich hinten anzustellen, für die Lehrer und für uns Eltern.

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