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Geschrieben von DK-Ursel am 12.01.2016, 13:13 Uhr

Staatsbürgerschaften

Hej nochmal!

Das habe ich aber auch anders gelernt:
USA erlaubt durchaus 2 Staatsbürgerschaften. Schon als Dtld. endlich die Beibehaltung der dt. etrlaubte, wenn man eine andere annehmen wollte, war die US-Staatsbürgerschaft da mittendrin.
Wichtig ist, die Beibehaltungsabsicht der deutschen Staatsbürgerschaft VOR der Beantragung der neuen Staatsbürgerschaft zu bekunden.sonst ist die deutsche dann doch weg.

Innerhalb der EU muß man diese Beibehaltuingsprozedur nicht (mehr) durchführen a,uch von dt. Seite aus nicht.
Wie gesagt kann manerstab letztem Herbst in DK die dänsiche Staatsbürgerschaft beantragen UND die deutsche beibehalten, vorher mußte man die dt. abgeben, weil DK das so verlangte.

Für Amerika gilt das so schn lange nicht mehr.

Gruß Ursel, DK

 
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