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Geschrieben von Trini am 06.02.2013, 12:03 Uhr

Spricht doch alles DAFÜR umzuziehen.

Ein Umzug um 50 km ist m.E. auch nicht zustimmungspflichtig, da er in keinster Weise das Umgangsrecht und dergleichen beeinflusst.

Kein Gericht würde Dir das verbieten!!

Trini

 
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