Geschrieben von Trini am 06.02.2013, 12:03 Uhr |
Spricht doch alles DAFÜR umzuziehen.
Ein Umzug um 50 km ist m.E. auch nicht zustimmungspflichtig, da er in keinster Weise das Umgangsrecht und dergleichen beeinflusst.
Kein Gericht würde Dir das verbieten!!
Trini
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Umzug, mögt ihr mal eure Meinungen schreiben? - Alfare 06.02.13, 11:45
- Re: Umzug, mögt ihr mal eure Meinungen schreiben? - Pamo 06.02.13, 11:49
- Spricht doch alles DAFÜR umzuziehen. - Trini 06.02.13, 12:03
- Re: Umzug, mögt ihr mal eure Meinungen schreiben? - shinead 06.02.13, 13:16
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