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von Leena  am 23.07.2015, 8:01 Uhr

Sorry, aber dann ist unser FA doof

"Funktionuckelt" ist hier ein selten doofes Wort.

Ich weiß ja nicht, wo Du es in Eurem Steuerprogramm einträgst - auf jeden Fall an einer Stelle, die nicht dafür vorgesehen ist.

Mir sind aber schon öfters Leute begegnet, die absolut keine Idee vom Steuerrecht haben und mit Steuerprogrammen grandios gescheitert sind. Eines meiner Highlights war jemand, der überall, wo nach "Fachbüchern" oder "Arbeitsmitteln" gefragt war, alles eingetragen hat, was er für Fachbücher respektive Arbeitsmittel gehalten hat. Zum Schluss hatte er alle Kosten mindestens vier Mal ins Programm eingegeben, war total begeistert von der erwarteten Steuererstattung - und hat dann seinen Einspruch damit begründet, dass sein Programm aber ganz was anderes ausgerechnet hätte als im Bescheid steht.

Du versuchst wissentlich den Staat zu besch...en, wenn Du jetzt noch in der nächsten Erklärung die Schulsachen für Euren Nachwuchs in der Steuererklärung abgibst. Warum habe ich nur das blöde Gefühl, dass Du es ohne jedes schlechte Gewissen trotzdem versuchen könntest..?

Das Finanzamt kann so etwas im Regelfall nur merken, wenn komplett alle Belege vorliegen und man alle Summen abgleichen kann - das ist in der Realität aus diversen Gründen oft nur bedingt umsetzbar. Und hat mit "doof" nichts zu tun (oder nur sehr selten). Aber möchtest Du wirklich eine "Steuerpolizei", die gleich richtig durchgreift, auch bei solchen "Mauscheleien"? Offenbar ja.

 
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