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Geschrieben von pauline-maus am 20.05.2016, 11:33 Uhr

schweigepflicht

danke euch, es ging um eine richterlich angewiesene mediation bei einer umgangsangelegenheit.
dem jugendamt wurde der verlauf dessen sofort mitgeteilt , obwohl dieses damit nichts zu tun hat und auch nicht soll.
ich habe definitiv nicht mündlich oder schriftlch eine aussage zur schweigepflichtsbefreiung gemacht.

 
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