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Geschrieben von drosera am 14.11.2019, 20:27 Uhr

Schulpflicht und fehlende Impfung

Mein Verständnis ist: die Schulpflicht ist nicht aufgehoben. Aber die Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes hat höheres Gewicht. Das Gesundheitsamt hat das Recht, den Zugang zur Bildung in diesem Falle zu verwehren.

 
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