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Geschrieben von bine75 am 05.09.2006, 9:30 Uhr

Sag Deinem Vermieter...

...dass er gemäß heizkostenverordnung bzw. neuerdigm gemäß BGB VERPFLICHTET ist, Heizkostenvreteiler an ALLE Heizkörper anzubringe.

Einzige Ausnahme wäre, wenn nur ihr und der Vermieter im Hause wohnen würdet, aber ein eschäft, auch wenn´s der Vermieter unterhält, gilt nicht als Wohnung!.

Also, wenn es wieder Probleme gib, mit den Heizkosten, dann würde ich ihm das mal FREUNDLICH sagen (keiner mag es, sofort angepfiffen zu werden:0)) )

Zu deiner Frage bezüglich der Nebekosten von Dezember 2004 hab ich mal ne Frage:

War es eine Heizkostenabrechnung? Von wann bis wann wurde denn abgerechnet??? Von 01.01.- 31.12. 04??? Oder z.B. von 01.10.04 - 30.09.05, dann musst Du nämlich die Heizkosten zahlen, weil dann der Link von SusanneZ nicht stimmt!!!!

Du kannst mich gerne fragen, denn ich hab solche Abrechnungen 9 Jahre lang gemacht und bin erst 9 MOnate aus dem Geschäft raus, also doch noch gut informiert.

LG Bine

 
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