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Geschrieben von Suschi am 10.06.2013, 23:16 Uhr

Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung

Du musst aber dann für die Kosten aufkommen, wenn alle das Erbe ausschlagen. Dann geht es wieder nach der Erbreihenfolge...und da sind dann die Kinder oder ggf. die Ehefrau dran.
Da aber die Threaderöffnerin scheinbar finanziell es nicht tragen kann, muss sie dies beweisen und eine Sozialbestattung seitens des Staates wird veranlasst.

 
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