Geschrieben von Cruelchen am 11.08.2017, 7:36 Uhr |
Privatinsolvenz aus Gläuzbigersicht - wer hat Erfahrung?
Hallo, vlt solltet du dich kurz bei einem RA beraten lassen. Wenn deine Forderung irgendwie strafrechtlich relevant sein könnte, dann kannst du das geltend machen bei der Forderungsanmeldung. Forderungen aus unerlaubter Handlung gehen in der Insolvenz nicht unter und du könntest nach dem InsoVerfahren weiter vollstreckten.
Viel Glück
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