von Leena am 13.09.2017, 20:49 Uhr |
Ob Brezeln auf der Wiesn wohl diese Jahr billiger werden?
Der BFH hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 03.08.2017 entschieden, dass die Brezeln der herumziehenden Verkäufer in den Festzelten nicht mit 19% USt zu besteuern sind, sondern nur mit 7%.
Ich frag mich, ob die Brezel-Preise jetzt entsprechend purzeln. :-)
Hier, Pressemitteilung des BFH Nr. 58 vom 13. September 2017:
Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt
Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17
Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.
Im Streitfall pachtete die Klägerin während des Oktoberfestes Verkaufsstände in mehreren Festzelten an. Die von ihr beschäftigten „Breznläufer“ gingen durch die Reihen des Festzelts und verkauften die Brezeln an die an Bierzelttischen sitzenden Gäste des Festzeltbetreibers. Das Finanzamt (FA) sah hierin umsatzsteuerrechtlich eine sog. sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliege. Es sei ein überwiegendes Dienstleistungselement gegeben, weil der Klägerin die von den Festzeltbetreibern bereitgestellte Infrastruktur, bestehend aus Zelt mit Biertischgarnituren und Musik, zuzurechnen sei. Das Finanzgericht bestätigte dies.
Demgegenüber hob der BFH das Urteil der Vorinstanz auf und gab der Klage statt. Danach führt der Verkauf der Brezeln umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung der Backwaren, die ermäßigt zu besteuern ist. Die in den Festzelten aufgestellten Biertischgarnituren, bestehend aus Tischen und Bänken, dienten den eigenen Gastronomieumsätzen des Festzeltbetreibers. Damit handelte es sich um für die Klägerin fremde Verzehrvorrichtungen, an denen der Klägerin kein eigenes Mitbenutzungsrecht zugestanden habe. Sie habe keine Verfügungs oder Dispositionsmöglichkeit in dem Sinne erlangt, dass sie Besuchern Sitzplätze im Festzelt zuweisen konnte. Es sei nach der "Realität" im Bierzelt auch nicht davon auszugehen, dass Personen, die ausschließlich Brezeln von der Klägerin erwarben, zur Nutzung der Biertischgarnituren berechtigt gewesen wären, ohne zusätzliche Leistungen des Festzeltbetreibers in Anspruch nehmen zu müssen.
Das Urteil ist zu den Streitjahren 2012 und 2013 ergangen. Bei gleichbleibenden Verhältnissen ist die kurz vor Beginn des Oktoberfests 2017 veröffentlichte BFH-Entscheidung auch für die Folgejahre zu beachten.
Re: Ob Brezeln auf der Wiesn wohl diese Jahr billiger werden?
Antwort von Steffi528 am 13.09.2017, 21:08 Uhr
Ich glaube nicht, aber die Verkäufer grinsen breiter.
Re: Ob Brezeln auf der Wiesn wohl diese Jahr billiger werden?
Antwort von Helene34 am 13.09.2017, 21:10 Uhr
Werden sicher teurer.
Re: Ob Brezeln auf der Wiesn wohl diese Jahr billiger werden?
Antwort von Malefizz am 13.09.2017, 21:11 Uhr
Den Leuten wäre sicher lieber, das Bier würde billiger werden...
wollt gar fragen
Antwort von Einstein-Mama am 13.09.2017, 21:19 Uhr
wer geht denn wegen der Brezeln auf die Wiesn??
Vallie?
Re: wollt gar fragen
Antwort von Bookworm am 16.09.2017, 12:23 Uhr
Der Sohn einer Bekannten ist so ein Brez'nverkäufer. Er kauft die Brez'n beim Bäcker (Vorfinanzierung) und VERkauft die Dinger dann auf der Wies'n. Da gibt es ja dann auch so Leute, die die Breze antatschen (und dan doch nicht wollen), oder besoffen runterschmeißen, und und und. Das muss alles einkalkuliert sein.
Denn so supereinsichtig, dass sie die runtergefallene Breze jetzt zahlen sollen, sind die Leute nach 4 Maß nimmer
Ich gönne dem Jungen die "gewonnenen" paar Prozent.
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