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Geschrieben von saulute am 10.10.2005, 21:59 Uhr

ninas59

also meine Tochter hat zwei: litauisch und britische und beide wurden gleichzeitig beantragt und beide LÄnder wissen von jeweils anderen Staatsangehörigkeit. Zweitens, mein chef war kein Kind mehr, als er die drei Staatsangehörigkeiten behalten durfte. Darf man nun in Deutschland seine erste Staatsangehörigkeit behalten oder nicht, wenn man die deutsche beantragt oder nicht, und wenn nicht, warum?

 
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