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Geschrieben von Pamo am 06.02.2013, 11:58 Uhr

nicht stationär, aber ambulant und eindeutig als Patient erkennbar

Wenn sie über eine auswärtige Firma angestellt ist, dann wird sie wahrscheinlich ebenso und ausdrücklich diskret sein müssen, wie direkte Angestellte.

Wenn sie quatschen sollte, würde ich den Hammer rausholen und den AG schriftlich über ihre Indiskretion informieren.

 
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