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Geschrieben von Benedikte am 22.08.2016, 22:39 Uhr

Mietvertragsfragen

In was für einer Stadt studiert sie? Gibt es dort einen Überhang an Mietern oder an Wohnungen?

Unser Zweiter studiert in Köln und ich mache alles mit, jede Schweinerei, weil es dort abolut keinen preiswerten Wohnraum gibt. Der Älteste studiert im Ruhrgebiet- da ist der Mieter am Drücker.

Ansonsten- ich würde etwas vorsichtig sein bei so Sachen wie dass einfach der Vormieter über den Nachmieter entscheidet. Das mag in den Fällen so sein wo ein Hauptmieter die ganze Wohnung gemietet hat und selbst untervermietet und eben seinerseits dem Vermieter auf die Miete haftet, aber normalerweise hat der Vermieter seine eigenen Kriterien- andere als der Vormieter, der in erster Linie sein Zeug unterbringen will. Kaution und Bürgschaft ist mW auch nicht übersichert. Ich meine, deine Tochter hat ja noch kein Einkommen-und ein arbeitender Mieter müßte seinen Gehaltszettel vorweisen. Zusätzlich zur Kaution.

Und natürlich hast Du recht- laut Bestellerprinzip muss der Vermieter zahlen. Nur- problemlos geht das nur da, wo es mehr Wohnungen als Mieter gibt. Da hat nämlich der Vermieter ein größeres Interesse am Mieter als der Mieter an der Wohnung. Weil der Mieter leichter ausweichen kann. Da, wo es Wohnungsknappjeit gibt, läuft es nicht mit dem Bestellerprinzip eben weil viele Mieter bereit sind, das zu unterlaufen und vermieter, die das wissen.

Sprich, Deine Tochter darf es aucf keinen Fall vorher ansprechen. Vermutlich muss sie vorher zahlen- aber wenn ihr die Maklerin einen Auftrag gleichzeitig vor die Nase hält, wird es schwer mit der Beweispflicht. Ansonsten kann sie sie hinterher zurückfordern- sie hat ja geleistet ohne dass ein rechtsgrund vorlag. Nur- auch das- eine Forderung haben und sie durchsetzen sind zweierlei.

jedenfalls, verzwickte Lage.

Ich würde auch sagen- anderes Zimmer ODER in den sauren apfel beissen.

Benedikte

 
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