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Geschrieben von Feb2010 am 06.05.2010, 15:40 Uhr

Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Hallo,

ich habe heute einen Mietvertrag unterschrieben allerdings ohne die Wohnung vorher gesehen zu haben da ich dachte es sei die baugleiche Wohnung meiner Eltern. Es war eine 2 Zimmer Wohnung ausgeschrieben und es sollte die baugleiche Wohnung darüber sein.

Im Gespräch mit dem Vermieter haben wir auch gefragt ob es die gleiche Wohnung ist, er meinte ja und bei mehreren Telefonaten erwähnten wir auch das es dann die Wohnung darüber ist.

Heute bin ich mit meinen Baby hin und ging mit ihm den Mietvertag durch und habe gesehen das da 1 1/2 Zimmer stand. Dann meinte er das die Kündigung erstmals erst ab 30.6.2011 zulässig ist. Mietbeginn wäre der 15.5.2010 und Schlüsselübergabe wäre am 14.5.2010.

Dann meinte er das ich mich noch ummelden muss da die Wohnung nicht im Seitenflügel ist sondern im Quergebäude. Durch mein Baby war ich auch etwas abgelenkt und dachte das er mir nichts dabei. Erst als ich mir in der Bahn den Mietvertrag durchlass begriff ich was er meinte. Meine Mutter rief den Vermieter an und er meinte er hätte sich geirrt, es sei nicht die baugleiche Wohnung meiner Mutter. Aber die Wohnung soll auch sehr schön sein nur 7 qm kleiner als die meiner Eltern.

Ich rief meinen Vermieter an da ich mir die Wohnung jetzt noch mal ankucken wollte und der meinte das am Samstag der Mieter da wäre da er noch die Wohnung ausräumt.

Nun wollte ich fragen ob man den Mietvertrag vor Mietbeginn noch rückgänging machen kann wegen Irrtum? Ich weiß nicht was man noch angeben müsste und was ich jetzt noch machen kann falls ich da nicht einziehen möchte.

Ich meine da man da sehr schnell handeln muß oder?

Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Danke euch schon mal.

Gruß N

 
7 Antworten:

Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist:

Antwort von KlaraElfer am 06.05.2010, 15:55 Uhr

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsfragen/Mietvertragsruecktritt.htm

Insofern schaut's schlecht aus, und obschon der Vermietr laut deiner Schilderung unrichtige Angaben gemacht zu haben scheint, wirst du wenig Chancen haben, du hättest dir die Wohnung halt ansehen müssen

Aber vielleicht ist der Unterschied ja marginal

ich drück mal die Daumen

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Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Antwort von vallie am 06.05.2010, 15:56 Uhr

es würde mich sehr wundern, wenn es ginge, weil DU dich getäuscht hast....
es sei denn, du kannst beweisen, daß er DICH getäuscht hat und zwar arglistig.
daß du erst in 13 monaten kündigen kannst wird so sicher auch nicht stimmen, es sei denn, es steht im vertrag drin.


eine frage sei mir gestattet, wie kann man nur eine wohnung mieten, ohne sie zu besichtigen?????

meine mutter hat auch mal eine wohnung baugleich mit der einer freundin gemietet.....allein um den zustand der wohnung, evtl mängel zu dokumentieren muß man sie doch anschaun....

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Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Antwort von Nathalik am 06.05.2010, 16:15 Uhr

Red mit dem Vermieter. Er hat ja gegenüber Deiner Mutter zugegeben, dass er sich irrte. Mit Nettigkeit kommst Du vielleicht raus aus dem Vertrag.

Hoffentlich ist Dir das eine Lehre....

...das einzige, was ich je in meinem Leben unbesehen nahm, war mein Kind...

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Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Antwort von Fru am 06.05.2010, 16:26 Uhr

Puh, verstehe ich richtig, das Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast?? Wenn ja, ist der Vertrag sicher gültig...

Aber was mich auch wundert, was machst Du denn, wenn die Wohnung aussieht wie Hulle? Wenn da alles am Schimmeln ist...das war ziemlich naiv...ich hoffe das Du Glück hast!

LG

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Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Antwort von tiktak am 06.05.2010, 16:47 Uhr

Schau Dir die Wohung am Samstag erst an.Sollte Dir die Wohnung gar nicht zusagen,findest Du vielleicht erhebliche Mängel und hättest dann vielleicht eine Chance vom Vertrag zurückzutreten.
Viel Glück! Vielleicht gefällt sie Dir ja auch und die Aufregung war umsonst.
Die Katze im Sack zu kaufen passiert Dir bestimmt nicht wieder!!

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gibt es da kein Widerrufsrecht???

Antwort von Leolu am 06.05.2010, 16:49 Uhr

Meine schon, daß es auch eine Frist von zwei Wochen bei Mietverträgen gibt.
Und 7qm mehr oder weniger bei einer 1-2 Zimmer Wohnung kann doch schon einiges sein, und wenn sie nicht baugleich ist, dann weißt Du auch nicht wie die anderen Zimmer geschnitten sind, vielleicht ein Minibad ohneWanne etc.. Allgemein ist es natürlich nicht sonderlich ich sag es mal dreist, geistreich, ne Wohnung ohne Besichtigung zu unterschreiben, ich denke mal, daß Du das spätestens jetzt auch so siehst:-)).
Ich bin mal so naiv zu glauben, daß Du da wieder herauskommst, da wenn auch mündlich was ganz anderes zugesichert wurde und Du bei dem Vertrag überrumpelt wurdest und dann noch im Nachhinein also NACH dem Vertrag erst erfahren hast, daß es eine ganz andere Wohnung ist.
Ich würde den Vertrag wiederrufen und mit dem Anwalt drohen, wenn es nicht fruchtet, ABER ganz wichtig, der Widerruf muß am besten über einen Anwalt auch gehen, sonst behauptet er, nie eine bekommen zu haben (erging mir mal so:-().
LG
Nina

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Re: gibt es da kein Widerrufsrecht???

Antwort von vallie am 06.05.2010, 16:52 Uhr

pacta sunt servanda.

diese 2 wochen halten sich hartnäckigst.....

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