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Geschrieben von saulute am 13.06.2007, 18:09 Uhr

Meine dumme Schwester

Meine Schwester hat sich vor 2 Monaten schon wieder ohne FAhrkarte zum 4. MAl odser so, so erwischen lassen, *seufz*.
Jetzt hat sie eine Einladung zum Gericht bekommen. Welche Strafe kann sie erwarten? Kennt sich jemand damit aus? Und wenn es Geldstrafe ist, wie hoch waere sie?

 
9 Antworten:

Re: Meine dumme Schwester

Antwort von safrarja am 13.06.2007, 18:29 Uhr

Hallo !

Soweit ich mal gelesen habe können Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen des jeweiligen Netto-Einkommens oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung auf sie zukommen - liegt im Ermessen des Richters !

lg safrarja

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Re: safrarja

Antwort von saulute am 13.06.2007, 19:11 Uhr

Was bedeutet TAgessaetze?

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Re: safrarja

Antwort von tinai am 13.06.2007, 19:26 Uhr

Tagessätze = Einkommen auf Tage verteilt. 360 Tagessätze wären also ein Jahreseinkommen.

So jedenfalls mein Kenntnisstand, aber es gibt prima juristische Seiten hier im Netz.

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Re: safrarja

Antwort von safrarja am 13.06.2007, 19:49 Uhr

Hallo !

Nettomonatsgehalt minus eventueller Unterhaltszahlungen und Kreditverpflichtungen und dann wird der Restbetrag durch 30 geteilt.


lg safrarja

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360 Tagessätze wären praktisch ein Jahreseinkommen

Antwort von wassermann63 am 13.06.2007, 20:01 Uhr

Hi,

wie soll den ein derart Bestrafter über das Jahr kommen, ohne kriminell zu werden oder sich zumindest zu prostituieren??

Ich glaube nicht, dass das Strafmaß so hoch sein kann bzw. hoffe sehr, dass so etwas in D nicht möglich ist.

Also, saulute, bevor du dir jetzt furchtbare Sorgen machst, schau doch mal in den Rechtsexperten-Foren nach. Jemand hatte mal den link hier reingesetzt.

Liebe Grüße
Jacky

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@ wassermann

Antwort von safrarja am 13.06.2007, 20:06 Uhr

Hallo !

Mußt bedenken sie ist Wiederholungstäter und da gibt es mittlerweile empfindliche Strafen

lg safrarja

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Re: @ wassermann, welcher Link?

Antwort von saulute am 13.06.2007, 20:13 Uhr

Ich kann keinen sehen. Ich habe gegoogelt, aber nichts gefunden.

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Schau hier:

Antwort von Oma am 13.06.2007, 20:46 Uhr

http://www.wdr.de/tv/service/mobil/inhalt/20070424/b_4.phtml

http://www.city-schutz.de/site_under/wachdienst/fahrausweiskontrolle.html

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-13006.html

http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/jederkriminell/03.html

https://www.123recht.net/Strafbefehl-Schwarzfahren__f32893.html

Tante Google spuckt noch viel mehr aus. Gib einfach Schwarzfahren ein...

LG Marion

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Re:Danke, MArion. :-) ot

Antwort von saulute am 13.06.2007, 21:54 Uhr

.

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