Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cosma am 13.08.2013, 16:30 Uhr

Loraley: Desolate Gebißsituation

Stimmt leider nicht.

Schweigepflicht hat oberste Priorität.
Da gab es schon ganz krasse Urteile und im Grunde sollte jeder Arzt das wissen.

Wenn tatsächlich Verdacht auf Kindswohlgefährdung besteht muss der Arzt in erster Linie die Erziehungsberechtigten kontaktieren.

Wenn dieser Kontakt negativ verläuft darf er bei dringendem Verdacht auf Misshandlung das Jugend- oder Gesundheitsamt informieren.

Nur bei Lebensgefahr darf auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

Sich an weitere Ärzte zu wenden ist in keinem Fall zulässig.

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.