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von Leena  am 01.07.2014, 10:45 Uhr

Krankheit geht den AG nichts an ....

Klingt bei Deinem Link ein bisschen anders, als Du es hier formuliert hast:

"Solange Ihr Arzt der Auffassung ist, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht ausführen können, darf der Arbeitgeber auf keinen Fall eine Arbeitsaufnahme fordern. Wenn möglicherweise eine Besserung schneller als erwartet eingetreten ist, können Sie Ihren Arzt konsultieren und entscheiden lassen, ob Sie vor dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen können. Sollte man dabei allerdings zu der Auffassung gelangen, dass dies der Gesundheit nicht zuträglich wäre, sollten Sie die Arbeitsaufnahme verweigern.

Bei Zweifeln an Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber veranlassen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zur Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Einschaltung des Betriebsarztes durch den Arbeitgeber ist dagegen in solchen Fällen nicht angezeigt, da es nicht zu dessen Aufgaben gehört, Krankmeldungen auf ihre Berechtigung zu überprüfen."

 
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