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Geschrieben von Silvia3 am 17.11.2022, 19:05 Uhr

Kirchenaustritt Evangelische Kirche

Es ist leider so, dass man bis zum Beweis des Gegenteils (zahlendes) Mitglied einer der beiden Kirchen ist, auch wenn die Eltern nicht in der Kirche und die Kinder nicht konfirmiert/zur Kommunion gegangen sind. Dein Sohn muss aktiv austreten, sonst muss er Kirchensteuer zahlen, soweit er Einkommen hat.

Wir waren bei unserer Großen auch komplett überrascht, dass sie Kirchensteuer zahlen musste, obwohl sie beim Arbeitgeber keine Religionszugehörigkeit angegeben hat. Bei der Kleinen waren wir dann schlauer, die ist schon vor dem 18. Lebensjahr ausgetreten.

Bei uns muss man persönlich aufs Einwohnermeldeamt. Meine Große musste an ihrem Wohnort zu einem Gericht. Also besser vorher erkundingen, wie bei euch die Regeln sind.

 
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