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Geschrieben von Benedikte am 16.01.2016, 0:31 Uhr

Joplin

Kinder und Frauen dürfen, das vorübegehende Badeverbot gilt laut Sozialdezernent nur für männliche Flüchtlinge ab 18.

Und vorübergehnd deswegen, weil man eben weis, dass das allgemeine Verbot rechtlich nicht haltbar ist.

Es hat halt beschwerden gegeben von Mitarbeiterinnen und weiblichen Badegästen gegen Männer, die aufgrund ihrer verbilligten Eintroittskarten als Flüchtlinge erkennbar waren. Dies ehatten sich unangemessen verhalten , sich den Anwesiungen des Badepersonals nicht gebeugt und weibliche Gäste belästigt.

Die Stadt wollte zeigen, dass auch Frauen und sogar Frauen im Badeanzug mit Respekt zu behandeln sind, dass deren bewegungsfreiheit und Unversehrtheit im öffentlichen Raum nicht zur Disposition gestellt wird. Mündliche Bitten um neachtung der Badeordnnung etc. waren alle ergebnislos verhallt.

Und wie gesagt, rechtlich ist es nicht haltbar, deshalb so kurz terminiert, da loht es sich fuer keinen, dagegen vorzugehen, aber es liefert eben ein Dignal ab, nämlich dass auch Frauen im Schwimmbad rechte haben.


benedikte

 
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