von FrauKrause am 03.11.2015, 21:50 Uhr |
Ja, der Mieter darf Fotos verbieten.
zumindest gibt es diesbezüglich bereits Urteile, allerdings keine Grundsatzurteile, will heißen, Landgerichte oder OLG. Ein Grundriß und Außanansichten reichen auch.
Der Mieter muss allerdings Interessenten nach Terminvereinbarung natürlich die Besichtigung erlauben.
LG fk
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Fotos bei Wohnungsbesichtigung - cloudel 03.11.15, 21:42
- Ja, der Mieter darf Fotos verbieten. - FrauKrause 03.11.15, 21:50
- Hier ein Urteil... - FrauKrause 03.11.15, 21:51
- Re: Hier ein Urteil... - cloudel 04.11.15, 7:38
- Hier ein Urteil... - FrauKrause 03.11.15, 21:51
- Ja, der Mieter darf Fotos verbieten. - FrauKrause 03.11.15, 21:50
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