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Geschrieben von wolke76 am 19.06.2016, 12:17 Uhr

Ich lese auch quer...

Meine Güte....

Was soll der Zusatz, dass es zu allem Überfluss nicht-deutsche Täter waren? Macht es eine Vergewaltigung erträglicher, wenn der Täter Deutscher ist?

Achja, was heißt immer "nur" Bewährung? Es handelt sich um eine HAFTstrafe. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt. Oder habe ich was überlesen? Ein Ding, was sie sich leisten und sie wandern ein.

Und warum sollte man für 14jährige Kinder NICHT das Jugendstrafrecht anwenden? Weil es keine deutschen Kinder sind? HÄ?

Zum Glück ist niemand ausländerfeindlich. Zum Glück haben hier alle so richtig Ahnung. Sonst wäre es unerträglich.

 
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