Geschrieben von Zwurzenmami am 10.03.2012, 18:14 Uhr |
ich frag hier auch mal
Mein Mann hat vorhin mit dem Schraubenzieher eine Weile die Kabel aus der Wand gekratzt, also den Putz abgekratzt um die Kabel freizulegen. Frau Nachbarin hat sich über den Lärm beschwert. Wir saßen vorher hier unten und haben kaum was gehört. Sie hat wohl extra gewartet, bis ich mit den Mädchen weg war.
Wir haben unser RHM gekauft, sie wohnt nebenan zur Miete und hat uns jetzt gedroht, wegen Baulärms die Miete zu kürzen. Mir doch egal, bin doch nicht ihr Vermieter.
Hat sie irgendeine Möglichkeit uns zu untersagen, hier in unserem Haus was zu machen und wie lange darf man am Samstag etwas lauter sein?
Weiß das wer?
Re: ich frag hier auch mal
Antwort von catalanya am 10.03.2012, 18:37 Uhr
Solange ihr Euch an die allgemeinen Ruhezeiten haltet kann sie Euch gar nichts.
ja, klar, aber wie sind die Ruhezeiten? Wohnen in Hannover
Antwort von Zwurzenmami am 10.03.2012, 18:52 Uhr
hab schon Tante Google befragt aber bin irgendwie nicht schlauer geworden
Für den Fall,
Antwort von Seansmama am 10.03.2012, 19:19 Uhr
schick ich gern immer alle zu www.jurathek.de und da ins Forum, ist kostenlos und man bekommt guten Rat.
Re: ich frag hier auch mal
Antwort von happy together am 10.03.2012, 19:20 Uhr
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/ruhezeiten-im-mietrecht/
Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Ceca2 am 10.03.2012, 20:04 Uhr
Gruesse
Ceca2
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Steffi528 am 10.03.2012, 20:20 Uhr
Stimmt genau, es gibt nämlich leichte Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden.
Aber jetzt mal ehrlich, nur weil ihr Euich eventuell mal einmal nicht an die regeln haltet, heißt es nicht, das man da gleich die Miete kürzen kann. Wenn es natürlich häufiger vorkommt, iste s nervig, aber jetzt mal???
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Zwurzenmami am 10.03.2012, 20:28 Uhr
Mein Mann kann das ja auch nur machen, wenn er Zeit hat, diese Woche hatte er Nachtschicht. Er ist ja nun schon so nett und fängt, wenn er mal zu hause ist und nicht schläft, erst nach 9:30 Uhr an.
Sie beschwert sich ja öfter mal, aber es ist hauptsächlich das Kratzen wovon sie sich gestört fühlt.
Was will sie erst machen, wenn unser Dach neu gedeckt wird und wir die Kinderzimmer neu dämmen?
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Steffi528 am 10.03.2012, 20:36 Uhr
Ich gehöre ja auch zu den Lärmempfindlichen, aber da dann eher in der Nacht.
So ganz einfach wäre ich nicht und an einen schlechten Tag sicher auch "unbequem", aber ich weiß auch, das ich ziemlich empfindlich wäre und würde einen Teil meiner Genervtheit auf mich selbst zurück führen ;-)
Ich würde mich da tatsächlich im Ordnungsamt (???) der Stadt / Gemeinde informieren, wie es mit der örtlichen Lärmschutzsatzung aussieht.
Bei uns darf man z.B. schon um 14:30 Uhr Rasenmähen ;-)
Und dann würde ich der Nachbarin freundlich, aber auch etwas bestimmt sagen, das ihr Euch da auch in der Wohnung bewegen dürft. Und das ihr schon Rücksicht nehmt, aber man es auch "übertreiben" kann.
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Hannehoch6 am 11.03.2012, 12:15 Uhr
das Kratzen erscheint euch jetzt nicht so laut aber der Krach kommt beim Nachbarn viel lauter und anders an. Haben mal ein Problem mit der Geräuschübertragung auf der selben Ebene von unserer eigenen "Neubauwohnung" gehabt. Beim Baby fiel der Schnuller aus dem Bett und ca. 15 Meter weiter im anderen Bereich hörte sich das an als ob da Steine auf den Boden geflogen sind, wohlgemerkt auf der selben Ebene.
Es ist bei eurer Nachbarin egal, ob sie Mieterin oder Eigentümerin ist. Ihr habt euch genauso an die Ruhezeiten zu halten wie andere auch und wenn ihr euch daran nicht haltet kann ich verstehen, wenn Beschwerden kommen. Sollte die Nachbarin die Miete mindern, kann der Vermieter sich diese bei euch wiederholen.
Um des Friedens Willen würde ich einfach mal vorher nett anfragen, ob ihr mal außer Plan etwas lauter sein dürft und mich mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedanken.
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von Zwurzenmami am 11.03.2012, 13:09 Uhr
wenn es nach ihr ginge, dürften wir überhaupt nichts mehr machen. selbst wenn ich mit dem Staubsauger am Gange bin, ist ihr das zu laut, unsere Kinder sollen nicht in unserem Garten spielen, weil sie ja mal lauter sein könnten und die Dusche ist auch zu laut.
Mein Mann kann ja nicht mit allem was er macht, warten bis sie mal arbeiten oder einkaufen ist (sie geht alle 2 Wochen arbeiten, also 1 Woche arbeiten 5 h tgl und dann hat sie eine Woche frei).
Mein Mann ist im Wechseldienst, kann er sich ja nicht aussuchen, wie er dann arbeitet und wenn er frei hat, möchte er hier zu hause was machen, das Haus soll ja auch mal fertigwerden.
Re: Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten
Antwort von taram am 11.03.2012, 14:50 Uhr
Mit dem Baulärm ist es folgendermassen:
Jede Gemeinde/Stadt hat ihre Zeiten vorgegeben wo man Lärm machen darf.Bei uns in Bayern ist es folgendermaßen:
Aufgrund von Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom
8.Oktober 1974 (GVBl. S 499 - BayRS 2129-1-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom
9. Mai 1998 (GVBl. S. 243) erlässt die Gemeinde Grasbrunn folgende Verordnung:
§ 1
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
(1) Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von
Montag bis Freitag zwischen 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 20.00 Uhr und
Samstag zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr ausgeführt
Auf Baustellen, was ja in dem Fall auch euer Bauvorhaben ist gilt folgende Zeitregel
Baubeginn mit Lärm 07.00 Uhr ( in Ausnahmefällen auch 06.00 Uhr)
Mittagsruhe gibt es nicht, da ja die Firmen nicht einfach 2 Stunden rumstehen und Däumchen drehen können.
In Ausnahmefällen und mit Genemigung(wichtige Betonierarbeiten usw. darf auch deutlich länger gearbeit werden)
Lange Rede kurzer Sinn, dein Nachbar redet Unsinn, lass dich nicht verunsichern, bis 20.00 Uhr darfst du Lärm machen, egal ob geweblich oder privat. Wenn Firmen bei euch tätig sind dürfen sie auch während der Mittagszeit weiterarbeiten.
und jetzt einfach mal nach dem Immissionsschutzgesetze deines Bundeslandes suchen
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