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Geschrieben von Benedikte am 19.11.2017, 8:01 Uhr

hin und her

wie willst Du das machen?

gesetze müssen ja allgemeingültig sein- entweder man darf die nachholen oder nicht. aber Du kannst ja nicht sagen, erstmal gibt es ein gesetz, dass die dürfen, und dann, wenn es eine Zahl x überschreitet, dass die nicht mehr dürfen.

Zumal ja wohl total umstritten ist, wieviele Personen vom Familiennachzug im Fall subsidiär Schutzbedürftiger betroffen sind.

Die einen sagen, der Hauptteil der Flüchtlinge seien junge Männer ohne Familie, sprich der Nachzug niederig, andere sagen, dass ganze Horden Familien warten. Und da viele keine belastbaren Personaldokumente vorlegen, ist das wohl derzeit nicht genau zu klären.

Vor allem weiß ich persönlich nicht, ob es Sinn macht, jetzt noch Familien temporär nachzuholen für einen engbegrenzten Zeitraum. Denn die zeichen stehen ja klar auf befriedung des Konflikts-wie auch immer, also für welche seite.

Heute Abend wissen wir mehr.

Ich bon gespannt. Einerseits muss es eine Lösung geben, Neuwahlen blamabel für alle und würden vermutlich zwei Prozent mehr Grün und vier Prozent mehr AfD bedeuten wenns beim Familiennachzug subsidiär Schutzbedürftiger hakt.

Benedikte

 
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