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Geschrieben von mailins am 14.05.2010, 19:22 Uhr

Hier die Vorgaben

* Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
o Vollendung des 30. Lebensjahres
o mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
o nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
o darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht

* Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert

* Aufgaben der Begleiter:
o der Führerschein muss mitgeführt werden
o die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
o sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
o sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
o sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
o sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
o sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
o sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
o sie vermitteln Sicherheit

 
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