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Geschrieben von Gazi72 am 20.09.2009, 19:55 Uhr

für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

hat jemand von Euch im Oktober08 eine Mikrowelle bei LIDL gekauft?
Meine hat heute den Geist aufgegeben, aber wie kann es anders sein, der Kassenbeleg ist nicht mehr auffindbar.
Ist die Marke Bifinett KH 1106

Kann mir jemand eine Kopie vom Kassenzettel zukommen lassen?
Oder steht da irgendeine Numemr drauf die den Umtausch bei Euch dann hinfällig werden lassen?

lG

Claudia

 
11 Antworten:

Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von Ebba am 20.09.2009, 20:03 Uhr

Mit einem Kassenzettel kann ich Dir leider nicht aushelfen. Allerdings würde ich auch ohne Zettel mal bei Lidl anfragen. Immerhin haben die ihre Aktionsware ja immer nur alle Jahre, so dass eigentlich klar ist, in welchem Zeitraum Du die Mikrowelle gekauft hast.
Mit der Gewährleistung könnte es aber auch mit Zettel schwierig werden. Zwar hat der Kunde nach dem BGB 2 Jahre Gewährleistung, aber nur im in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels bereits zum Kaufzeitpunkt beim Verkäufer. Danach muss das der Kunde beweisen. Wie kulant Lidl und seine Lieferanten da sind weiß ich leider nicht.
Anders sieht es aus, wenn der Hersteller eine Garantie für das Gerät eingeräumt hat.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von Gazi72 am 20.09.2009, 20:14 Uhr

der Hersteller hat sogar eine 3-jährige Garantie gewährleistet!

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Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von Ebba am 20.09.2009, 20:25 Uhr

Na dann mal los :-).

Liebe Grüße
Ebba

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Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von SusanneZ am 20.09.2009, 20:31 Uhr

Dass du keinen Kassenbon mehr hast, ist blöd, aber ein Kassenbon ist rechtlich gesehen kein Must, wenn du irgendwie anders nachweisen kannst, wann du das Gerät gekauft hast. Du musst dich sowieso an den Hersteller wenden, es ist also egal wo du es gekauft hast. Wenn sich der Kaufzeitpunkt nicht nachweisen lassen sollte (ggfls. nachweisen über Gerätenummer), dann wird der Hersteller evtl. aus Kulanz handeln.

Dennoch gilt:
3 Jahre Gewährleistung, insofern das Gerät durch einen Fehler des Herstellers kaputt geht. Nach Ablauf der 6 Monate nach Kaufdatum musst DU jedoch beweisen, dass der entstandene Mangel Verschulden des Herstellers ist - nicht andersrum.

LG

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Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von Gazi72 am 20.09.2009, 20:38 Uhr

Hm, wie soll man sowas nachweisen?
Ich hab heut mIttag n Gläschen für meine Kleine drin erwärmt und heut Abend, beim Kochen fiel ständig der Hauptschalter vom Stromkasten.
Hat ne Weile gedauert bis ich bemerkt hab dass die Uhr von der MW nicht mehr an war...weiss nicht welchen Fehler das Gerät hatte, aber es ging nichts mehr. Als wir das Gerät dann vom Strom nahmen war alles wieder normal...

jetzt such ich wie ne blöde den mistzettel...den hab ich sicher weggeschmissen!:-((

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Nein, nein, nein :-)

Antwort von Ebba am 20.09.2009, 20:42 Uhr

Bitte unterscheiden zwischen der gesetzlichen zwei jährigen Gewährleistungsfrist (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung) und einer vom Hersteller darüber hinausgehenden Garantieversprechen.
/cit/
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum.
/cit/
(http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)

Liebe Grüße
Ebba *klugscheißend*

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liebe Ebba *auch klugscheiß*

Antwort von SusanneZ am 20.09.2009, 21:13 Uhr

Die Garantieleistung ist in aller Regel ausgeschlossen, wenn der Mangel/Defekt durch den Käufer verursacht wurde.

Da diese Garantieleistung zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gilt, ist von mir o.g. durchaus gültig: nach Ablauf der 6 Monate...

LG

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Re: liebe Ebba *auch klugscheiß*

Antwort von Ebba am 20.09.2009, 21:24 Uhr

"Die Garantieleistung ist in aller Regel ausgeschlossen, wenn der Mangel/Defekt durch den Käufer verursacht wurde."

Naja logisch. Das gilt aber auch im Falle der Gewährleistung.

"Da diese Garantieleistung zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gilt, ist von mir o.g. durchaus gültig: nach Ablauf der 6 Monate."

Dann bin ich wohl einfach nur auf Deine "dreijährige Gewährleistungsfrist" im Vorposting angesprungen (http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=329057), Wie auch immer, ich nahm an, Du meinst damit die von der OP erwähnte 3 jährige Garantie.

Nix für Ungut.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: liebe Ebba

Antwort von SusanneZ am 20.09.2009, 21:28 Uhr

mit den 3 Jahren Gewährleistung - da hast du natürlich recht, die Begriffe hatte ich fälschlicherweise vertauscht.

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Leider kann ich Dir auch nicht weiterhelfen - doch einen Tipp:

Antwort von knödelchen00 am 21.09.2009, 8:28 Uhr

Ich kaufe diese Garantiesachen immer per Karte.
Die Bons bleichen schnell aus und so habe ich noch den Kontoauszug.

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Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Antwort von Maus3152 am 21.09.2009, 9:49 Uhr

Ich hatte das gleiche mal mit einer Fritteuse von Lidl.Auch von Bifinett.Hast du noch die Papiere die im Karton bei waren?Da steht irgendwo eine Servicenummer.Ruf da an,sag denen wann du das Ding gekauft hast.Du bekommst dann von denen eine Bearbeitungsnummer und einen Retourenaufkleber.Damit kannst du das Gerät dann kostenloss dorthin schicken.

LG
Nicole

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