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Geschrieben von hannahma am 18.04.2016, 13:27 Uhr

Für alle die es noch nicht kapiert haben

https://www.facebook.com/tele5.de/videos/1019297711453570/

Kalkofe erklärt den Böhmermann-Fall
Sehr gut

 
41 Antworten:

Re: Für alle die es noch nicht kapiert haben

Antwort von lotte_1753 am 18.04.2016, 14:08 Uhr

The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wise people so full of doubts.

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Gut auf den Nenner gebracht

Antwort von Alhambra am 18.04.2016, 14:09 Uhr

Ich schätze Kalkhofe wegen seiner Redegewandtheit sehr; und hier hat er es nahezu schmerzlich auf den Nenner gebracht.

Bisher habe ich grummelnd die Entscheidung Merkels - der ich bekanntermaßen seit Amtsantritt nichts, aber auch gar nichts abgewinnen kann - zur Kenntnis genommen.
Dieser voreilige Anruf hat mir schon einen Schlag in den Nacken versetzt. Wie verzweifelt und gleichzeitig dumm 'unsere' Kanzlerin sich damit erwiesen hat.

Mit blanker Unfähigkeit hat sie den Karren in Punkto Flüchtlingskrise ohne jegliche Absprachen mit den EU-Partnern in den Dreck gezogen und nun drückt ihn immer tiefer rein, indem sie auch noch unsere Werte verkauft. Da wird ein Tyrann, der jeglichen freien Gedanken mit Gefängnis bestraft hofiert und gebauchpinselt, dass einem schlecht wird. Der Deutsche neigt ohnehin dazu auf Grund seiner düsteren Historie für jeden Arschtritt seinen Dank zum Ausdruck zu bringen. Aber hier gerät man schon in Verzweiflung; dass man im eigenen Land ein Pflaster auf's Maul gedrückt bekommt.

Satire bedarf einer gewissen Intelligenz, aber das geistige Niveau scheint sich wirklich gen Null zu bewegen in diesem unsererem Lande.

Ein ganz trauriges Spiel mit unserer geistigen Freiheit läuft da ab und nun bete ich schon, dass der zuständige Richter nicht zu den Konsorten gehört, die so gerne Migrationshintergrund berücksichtigt. Dann wäre es ein Grund auszuwandern; schlimmer kann es woanders dann auch nicht mehr sein.

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Ja, sehr guter Kommentar von Kalkofe, ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 14:33 Uhr

... durchaus. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Fall von den Gerichten, spätestens vom BVerfG, in dem Sinne entschieden werden. Das ändert aber nichts daran, dass es eben AUCH Argumente gibt, wonach die Grenzen der Satire in dem Fall überschritten sind (auch wenn man das Gedicht nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtzusammenhang sieht). Diese könnte man z.T. auch mit Einzelaspekten der BVerfG-Rechtsprechung untermauern trotz grds. satire-freundlicher Rechtsprechung.

Ich finde es, wie bereits erwähnt, eine recht elegante Lösung, gerade im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Gerichte entscheiden zu lassen. Wie ja auch der Verfassungsrechtler unten in Murmeltiermamas Link einräumt, sind bzgl. des § 104 a StGB noch viele Fragen offen/unbeackert bisher.

Dass das Erdogan-Verhalten natürlich geradezu lächerlich ist und erst sbsurdes Theater veranstaltet, steht auf einem anderen Blatt. Genau so wie die Frage, dass möglicherweise verfehlte Politik (weit) im Vorfeld dieses ganze Schlamassel hervorgerufen hat.

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Nun ja ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 14:34 Uhr

... ich bin schon der Meinun, dass insbesondere Rechtsstaatlichkeit ein sehr wichtiger Wert ist ...

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Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 15:03 Uhr

Warum, ist es nicht okay, Gentscheiden zu lassen?

Was im Vorfeld passiert ist und daß es soweit kam, ist eine andere Frage.
Für mich ist der ganze Beitrag erst durch Erdogans Verhalten zur echten Satire geworden.
Es zeigt aber auch deutlich, wo die wirklichen Probleme jeglicher Intergeration liegen:
Für uns ist es eben ein Zeichen von natürlicher Authorität und vor allem Souveränität, wenn man über solchen Dingen steht,.
Für türkische Männer (?), jedenfalls in Machtpositionen, bedeutet Nichtbeachtung solcher "Beleidigungen" genau das Gegenteil:
Schwäche, Gesicht verlieren ,Ehre verlieren.

Tja, ein weiter Weg.

Aber wie gesagt:
Daß bei uns Gerichte entscheiden, ist ja leztendlich erstmal nicht verwerflich.
ich gehe davon aus, daß sie immer noch unabhängig entscheiden und nicht wie in der Türkei das Ende vorwegnehmen.

Gruß Ursel, DK

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Erdogan

Antwort von taram am 18.04.2016, 15:44 Uhr

Zur Erinnerung

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Re: Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von hannahma am 18.04.2016, 15:54 Uhr

Der allergrößte Witz bei der Sache ist ja, dass Merkel angekündigt, diesen Paragraphen als nicht mehr zeitgemäß zu 2018 abzuschaffen. Warum schafft sie nicht gleich ab mit dem Hinweis, dass er nicht mehr zeitgemäß ist und lehnt die Strafverfolgung dahingehend und mit dem Hinweis auf westliche Werte der Presse- und Satirefreiheit ab? Eben weil sie bis zum Hals in Erdogans A... steckt und ihn nicht verärgern will.

So langsam kann ich echt nur noch den Kopf schütteln über diese rückgratlose Frau. Zuerst ihr Alleingang in der Flüchtlingsfrage, dann der Wunsch nach europäischer Solidarität (mit Hinweis auf den Alleingang zeigen ihr die Regierungschefs verständlicherweise den Mittelfinger), den Pakt mit dem Teufel Erdogan der uns Milliarden kostet ( ja, ja, sie lässt die Drecksarbeit gern andere machen), kein lautes Wort in Richtung griechisch-mazedonische Grenze (a la hier kommt ihr nicht durch, geht in die regulären Lager und instrumentalisiert nicht eure Kinder) und zum guten Schluss den Satirewitz mit Böhmermann . Nun ja, so langsam beschleicht mich das Gefühl, dass sie alles nach und nach vergeigt...

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Re: Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 16:00 Uhr

Ich bin ja nun niemals CDU-Fan gewesen, aber als rückgratlos würde ichs ie nun nichtu nbedingt bezeichnen.
Sie muß sich eben zu vielen verschiedenen KOnstanten verhalten, vermutlich noch mehr ,als wir kleinen Lichtrer hierunten durchschauen, und somit ist es ebven nicht leicht, es allen recht zu machen.
Soweit reicht mein Verständnis durchaus.
Und ich bestätige ihr auch Rückgrat in anderenDinge, wo andere schneller einknicken ... bei ihr nennt man das dann aussitzen, aber es schadet nicht, nach Lösungern auch ma lein bißchen länger zu suchen als populistische Sachen rauszuballern.

Nur ist hier eben wirklich ein Konflikt, der schwer zu beheben ist.
Und natürlich darf - udn wird - sie die demokratischen Grundrechte nicht verwerfen, wie denn auch?

Wenn Du allerdings forderst, sie solle den Paragraphen JETZT abschaffen, tust Du das.
SO einfach geht doch das GG nicht zu ändern!!!
Gott sei Dank nicht.

Übrigens ist der Deal mit der Türkei ja auch nicht ihrer, auch wenn viele das gerne jetzt so sehen, sondern einvernehmlich mit den Staaten der EU geschlossen - oder nicht?
Und notwendig geworden, weil viele Staaten dort sich eben nicht an die Statuten in Sachen Asylporilitik halten und anderen die Last aufhängen.

Ups, ich als CDU-Kanzler-Verteidiger --- kommt hoffentlich auch nciht so bald wieder vor.

Gruß Ursel, DK

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Re: Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 16:04 Uhr

Selbst, wenn sie den Paragraphen sofort abschaffen würde: an der Böhmermann-Sache würde das nichts ändern, denn zum "Tatzeitpunkt" gab es ihn eben noch. Man kann doch in einem Rechtsstaat nicht einfach so rückwirkend Paragraphen abschaffen, weil sie von einer Person, die man nicht leiden kann, aus Gründen, die man nicht gut heisst, in Anspruch genommen werden. Was wäre denn das für ein Rechtsstaatsverständnis??? Das ginge gar nicht! Dann würde man ja von Erdogan und Konsorten nur noch Hohn und Spott ernten (in gewisser Weise dann durchaus zu Recht ...) wenn man z.B. in der Türkei Rechtsstaatlichkeit anmahnen würde.

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Der Fall wäre auch so von Gerichten geprüft worden.

Antwort von shinead am 18.04.2016, 16:05 Uhr

Noch bevor die Türkei die formale Verbalnote zur Überprüfung möglicher Ermittlungen eingereicht hatte (und damit Merkel zur Entscheidung zwang), hatte Erdogan selbst schlichtweg eine Anzeige wegen Beleidigung gestellt.

Daraufhin hätte man locker (und ohne den Rechtsstaat zu gefährden, weil der ja schon arbeitete) auf die Majestätsbeleidigung verzichten können.
M.E. ist das einfach einen Zacken zu viel. Erst recht, nachdem Merkel direkt im Telefonat mit Erdogan ein Vorurteil fällte.

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Re: Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von hannahma am 18.04.2016, 16:07 Uhr

Es geht um den Paragraph 108 Strafgesetzbuch, das hat nichts mit einer Grundgesetzänderung zu tun.

Für meinen Geschmack hatte in letzter Zeit an den falschen Stellen geschwiegen (zB Idomeni) beziehungsweise an den falschen Stellen gesprochen (hier meine ich das in vorauseilendem Gehorsam geführte Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten).

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Re: Der Fall wäre auch so von Gerichten geprüft worden.

Antwort von hannahma am 18.04.2016, 16:09 Uhr

So sieht es nämlich aus. Sie hätte ja nicht gesagt, dass die Ermittlungen grundsätzlich nicht geführt werden sollen, sondern nur diese Majestätsbeleidigung eben nicht.

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Klar, hätte man verzichten KÖNNEN, ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 16:11 Uhr

... die Frage ist aber, ob man auch hätte verzichten DÜRFEN. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die Erteilung der Ermächtigung nicht so leicht verweigert werden kann, sprich die Bundesregierung nicht so einfach eine materiell-rechtliche Prüfung vornehmen kann, da dies Aufgabe der Gerichte ist (das Vorliegen eines Straftatbestands zu prüfen) --> Gewaltenteilung.

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Ja, und?

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 16:15 Uhr

Dass Erdogan mit Demokratie nicht unbedingt viel am Hut hat, dürfte wohl den a.lermeisten bekannt sein. Aber was hat das jetzt damit zu tun, dass man hier bei UNS geltendes Recht eben zu beachten hat. Würde man das nicht tun, wäre man ja keinen Deut besser ...

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Re: Klar, hätte man verzichten KÖNNEN, ...

Antwort von shinead am 18.04.2016, 16:17 Uhr

In dem Fall ist aber eben die Regierung vorgeschaltet. Es wäre ein leichtes gewesen zu erklären, dass die Beleidigung eben schon überprüft wird. Fertig.

Selbst das Bundesministerium für Justiz und das Außenministerium haben sich gegen Ermittlungen im Rahmen des Schah-Paragrafen ausgesprochen.
Außerdem gab es Präzidenzfälle, in denen die Regierung genügend E*** gehabt hat, um die Ermittlungen nicht zuzulassen.

Wer klagt als nächster? Kim Jong Dingens, weil er immer als kleiner Dicker aus Nordkorea bezeichnet wird?

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Re: Klar, hätte man verzichten KÖNNEN, ...

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 16:31 Uhr

Mir ist aber lieber, das klärt ein unabhängiges Gericht als eine Regierung.

Genau das passiert doch inden Diktaturen:
Die Staatsmacht bestimmt, was Recht und Ordnung ist und was verhandelt wird - und wie die Strafe ausfällt.
Wir machen das anders.


Herr Erdogan stellt sich eben vor, Frau Merkel geht hin und vergattert Herrn Böhmermann.
So geht das bei ihm.
Aber eben NICHT bei uns.
Ist doch eigentlich recht klug, ihn das mal so sehen zu lassen.

Gruß Ursel, DK

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Re: Klar, hätte man verzichten KÖNNEN, ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 16:34 Uhr

Ja, die Regierung ist vorgeschaltet. Aber der Bundespräsident ist bei der Gesetzgebung auch in gewisser Weise "vorgeschaltet" und hat dennoch nur sehr eingescnränktes Prüfungsrecht. Außerdem ist zu beachten, dass der 103 wahrscheinlich (vermute ich) lex specialis zum 185 ist. Ob der 103 dann so einfach von Regierungsgnaden hinten runterfallen kann? ...

Kann schon sein, dass die eine Regierung die Ermächtigung in einem anderen Fall nicht erteilt hat (wobei es ja sooo viele Fälle noch gar nicht gab). Das heißt aber doch nicht, dass das rechtlich korrekt war ... Ich finde schon, dass es wichtig ist, gerade im Umgang mit so Möchtegern-Absolutherrschern RECHT(SSTAAT)LICH den sicheren Weg zu gehen, sozusagen als gutes Beispiel ... Es wäre ja bestimmt auch nicht so gelaufen, dass Erdogan die Ablehnung ohne Getöse hingenommen hätte ... So ist jetzt erst einmal Ruhe (außenpolitisch), Erdogan hat seinen (kleinen) Erfolg eingefahren und kassiert dann aller Voraussicht nach vor Gericht eine Niederlage ...

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Genau so!!!

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 16:38 Uhr

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Re: Für alle die es noch nicht kapiert haben

Antwort von Joplin am 18.04.2016, 16:43 Uhr

Frau Merkel ist ja nun einmal ein Mensch, der sich sehr ungern zu irgendwas äußert und sehr ungern Stellung bezieht. Sie lässt in der Regel alles schön laufen.

Hier hat sie aber kurze Zeit nach der Sendung (waren es drei Tage?) zum Telefon gegriffen und sich entschuldigt, den Beitrag als) bewusst verletzend "bezeichnet. Vielleicht wollte sie damit sagen" Bitte bitte lieber Despot, lass es jetzt doch gut sein "
Das ging aber leider daneben. Dann kam eine Zeit lang nix mehr. Dann gab sie ihr O.k zu der Aktion und begründete es damit, dass die Gerichte, nicht die Politik zu entscheiden hätten. An sich nicht so verkehrt, wäre vorher nicht die peinliche Entschuldigung gewesen.

Und normalerweise reagiert sie auf gar nichts. Hier ging das wahnsinnig schnell.

Hat mich schon erstaunt.....

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hätte sie mal lieber den Mund gehalten

Antwort von sojamama am 18.04.2016, 16:50 Uhr

Erdogan hätte Böhmermann anzeigen können, das ist sein gutes Recht. Entscheiden werden es dann die Richter, wie es ausgeht, dafür sind sie da.

Merkel hat sich aber nun "eingemischt", voreilig noch dazu, sich entschuldigt, für etwas, wofür SIE sich nicht entschuldigen müsste, denn SIE hat es nicht gesagt. SIE allein hat daraus nun eine Staatsaffaire gemacht. Sie kriecht Herrn E. in den Hintern, dass es nicht mehr feierlich ist.
In Frankreich ist sie mitgelaufen, in erster Reihe, um zu zeigen, wie wichtig uns Freiheit, Meinungsfreiheit usw. ist, und jetzt? Jetzt kommt es einem so vor, als ob sie das in Frage stellt, in dem sie Herrn E. wieder bauchpinselt.

Ich kann es nicht mehr verstehen. Ich glaube, sie kann im Moment eh nichts richtig machen... sie hat in meinen Augen versagt. Bereits im September, als die Flüchtlingskrise begann...

melli

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Was will man da noch sagen?

Antwort von sojamama am 18.04.2016, 16:53 Uhr

Er ist und bleibt ein Diktator.
Ich finde, wenn man ihn mal genau ansieht, die Augen, der Blick... ich finde, er hat viel mit Putin und Kim Jong Un gemeinsam. Dieser kalte Blick, so durchdringend, berechnend und böse.
So empfinde ich es jedenfalls.

melli

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Re: Für alle die es noch nicht kapiert haben

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 16:58 Uhr

Keine Frage, das Telefonat war (politisch) ein Fehler. Dennoch kann es aber ja RECHTLICH geboten oder zumindest rechtlich gesehen der sichere Weg sein, die Ermächtigung zu erteilen. Es kann ja nicht der Weg sein, einen politischen Fehler auszubügeln, indem man einen rechtlichen macht bzw. sich zumindest angreifbar in der Beziehung, was gegenüber einem Erdogan ,sehr als peinluch wäre, bei dem man doch immer mal wieder Demo,ratie und Rwvhtsstaatlichkeit anmahnt.

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Stimmt - im Eifer des Gefechts...

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 17:10 Uhr

natürlich ist das das Stragesetzbuch!

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Re: Für alle die es noch nicht kapiert haben

Antwort von kevome* am 18.04.2016, 17:24 Uhr

Hat sich eigentlich irgendjemand mal die Mühe gemacht und die Einzelheiten zu dem Telefonat auf den Seiten der Bundesregierung nachgelesen oder auch nur den diversen Stellungnahmen im Fernsehen zugehört?

Der Termin für dasTelefonat war schon einige Zeit vorher zur Flüchtlingsthematik vereinbart worden. Wie zu erwarten wurde seitens der Türkei das Thema Schmähgedicht zusätzlich angesprochen. Die Antwort von Frau Merkel enthielt deutliche Hinweise auf die Pressefreiheit und den Hinweis, dass sie das Gedicht auch als verletzend empfindet.

Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, was daran nun Arschkriecherei ist., wenn man die Aussage im Gesamtkontext betrachtet.

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Aber sie hätte sich ja zurückhaltender äußern können ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 17:50 Uhr

... und nicht unbedingt explizit den Böhmermann-Sketch als "bewusst verletzend" bezeichnen müssen. Da hätte sie auch etwas mehr drumherum reden können ...

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Re: Aber sie hätte sich ja zurückhaltender äußern können ...

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 18:12 Uhr

Ja, hätte-hätte.
Einigen wir usn darauf:
klug war es nicht.
Aber auch Kanzlerinnen sind Menschen.
Das ist nun kein Fehler, der sich nicht wieder ausbügeln läßt.
Ich denke bei solchen Sachen oft:
Wie erscheinen die wohl in 9 Monaten in der Jahresrückschau?
Werden sie erwähnt oder sind nur eine Randbemerkung oder fallensie wegen viel dramatischerer Ereignisse unter den Tisch?
Genauso wie man Erdogan vorwirft, daß es wohl Wichtigeres gibt als sich über einen Satirikersketch in Dtld. aufzuregen, kann man es doch sich selber sagen.
Die Meinungsfreiheit ist nirgends in Gefahr - natürlich soll sowas diskutiert werden, aber letztendlich wird jetzt ein Gericht entscheiden - das ist gut so - und die politische Welt hat Wichtigeres auf dem Programm.
ich auch.

Es sind wieder über 100 Flüchtlinge ertrunken!

Gruß Ursel, DK

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Re: Aber sie hätte sich ja zurückhaltender äußern können ...

Antwort von Maxikid am 18.04.2016, 18:17 Uhr

Ich dachte es sind 400...., grausam

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Sehe ich eigentlich auch so, aber irgendwie ungeschickt finde ich die Äußerung ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 18:56 Uhr

... irgendwie trotzdem und irgendwie habe ich mich auch gewundert über eine plötzlich so klare Aussage, wo sie sich ansonsten doch in der Tat mit klaren Meinngsäußerungen ziemlich zurückhalt, zumindest dringt in der Richtung oft nicht viel nach außen.

Und ja, ich finde schon auch, dass man das Theater in gewisser Weise mitmacht, wenn man doch so über "erkel u d Erdogan oder wer such immer echauffiert. Ich persönlich finde ja, zugegeben, die rechtlichen Aspekte des "Falles" interessant.

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Danke! Kalkofe wie immer klug und spöttisch.

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 19:29 Uhr

.

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Natürlich hätte man verzichten dürfen. Es was eine rein politisch, opportunistische

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 19:45 Uhr

Entscheidung.
zBsp J. Noll (56) ist Rechtsanwalt in Wien. Er ist spezialisiert auf Medien- und Urheberrecht.

"Sie macht etwas viel Schlimmeres: Mit der nun erteilten Ermächtigung bringt sie zum Ausdruck, dass sie eine Verfolgung von Böhmermann will, ja sogar politisch für notwendig hält! Die gegen Merkel gerichtete Kritik ist vielerorts viel zu sanft und unbedarft: Gerade weil die Erteilung der Ermächtigung von Rechts wegen der Bundesregierung vollständig freisteht, sie mit dieser Erteilung also ausschließlich ihren autonomen (wahren) politischen Willen bekundet, gerade deshalb ist sie so skandalös!"
derstandard.at/2000035056573/Opportunismus-Rechtsstaat-und-Angela-Merkel

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Re: Für alle die es noch nicht kapiert haben

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 20:40 Uhr

Doch, gerade wenn man den Gesamtkontext vergleicht:
die Weigerung in der Türkei kritische Journalisten zu treffen, die Kommunikation durch Seibert, die Weigerung Altmaiers mit Böhmermann Kontakt aufzunehmen, das rigorose Löschen des Gesamtbeitrags (das alleinige Schmähgedicht war zwecks Stimmungsmache tagelang problemlos zu finden).

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Re: Da schließe ich mich komplett Sille an!

Antwort von Danyshope am 18.04.2016, 20:41 Uhr

Das die Merkel das ganze an das Gericht weitergereicht hat ist die richtige und einzig wirklich mögliche Entscheidung. Nicht sie hat das recht Urteile zu fällen sondern ein Richter.

Wer meint Merkel hat da falsch gehandelt ist einfach nur unfähig zu erkennen was Demokratie bedeutet.

Und, wegen Satire, niemand, wirklich niemand muss sich beleidigen lassen. Da kann jeder für sich seine Grenzen ziehen und sagen, bis hier hin und nicht weiter. Auch ein Erdogan. den auch das bedeutete Demokratie und steht so sogar in unserm Grundgesetz. Einem Richter obliegt es dann zu entscheiden, ob wirklich die Grenze zur Beleidigung überschritten wurde.

Man kann darüber streiten ob es sinnvoll ist oder intelligent wenn ein Mann wie Erdogan diesen Schritt geht - aber das Recht dazu hat er eben. Und wer meint ihm dieses verwehren zu wollen, tritt unsere Gesetze und rechte mit beiden Füssen. und, ich muss ehrlich sagen, derjenige der ihm das recht dazu absprechen will ist kein deut besser wie ein Erdogan. Den er macht genau das selbst was er dem vorwirft.

Sollen die Richter entscheiden und fertig.

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Das ist die Meinung EINES (österreichischen?) Juristen, ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 21:03 Uhr

... die dazuhin, so, wie sie hier steht, auch noch "unjuristisch" ist, sprich, es werden keine juristischen Argumente genannt, sondern rein politische. Im rechtlichen Bereich werden lediglich Behauptungen aufgestellt, z.B., dass die Erteilung der Ermächtigung der Bundesregierung völlig frei steht. Woher nimmt er denn das? Damit will ich jetzt nicht sagen, dass man nicht auch im Rechtlichen zur Auffassung gelangen kann, die Regierung hätte die Ermächtigung nicht erteilen müssen oder sogar nicht dürfen. Der Verfassungsrechtler aus Murmeltiermamas Link unten kommt ja zu dieser Auffassung. Dieser räumt aber trotzdem selbst ein, dass dies ein weites, noch weitgehend unbeackertes Feld ist, das sogar Raum lässt für eine juristische Dissertation.

Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, was an der Ermächtigungserteilung so furchtbar schlimm ist. In dieser liegt doch keinerlei Wertung des Vorgangs. Diese ist und bleibt den Gerichten bzw. Strafverfolgungsbehörden überlassen, was m.E. auch so gehört im Sinne der Gewaltenteilung. Mir ist unwohl dabei, wenn eine REGIERUNG endgültig (und wohl ohne Überprüfungsmöglichkeit), nach Gutdünken über straf- und letztlich sogar verfassungsrechtlicje Fragen entscheidet.

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Aber dafür, dass das ZDF und durchaus auch Böhmermann selbst ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 21:14 Uhr

... kalte Füße bekommen haben und den Beitrag überall gelöscht haben/ haben löschen lassen, kann doch die Bundesregierung nichts, genau so wenig dafür, dass aif YouTube o.ä. von interessierten Lreisen lediglich das Gedicht eingestellt wurde!

Und ob es sinnvoll gewesen wäre, ausgerechnet jetzt in der Türkei kritische Journalisten/Regierungsgegner zu treffen, ich weiß nicht ... Ich befürworte das an sich sehr, dass diese Rückendeckung auch von uns bzw. der EU erhalten, aber man muss doch nicht unbedingt Öl ins Feuer gießen ...

Eine offizielle, öffentlich gemachte Kontaktaufnahme der Regierung mit Böhmermann hätte der Sache mMn. andererseits von unserer Seite aus viel zu viel Bedeutung beigemessen, was ja auch wieder ein Signal an Erdogan gewesen wäre, das erste für sich hätte deuten können.

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Re: Das ist die Meinung EINES (österreichischen?) Juristen, ...

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 21:28 Uhr

Woher er das nimmt? Glaubst du nur ein gebürtiger Deutscher kann die Lage beurteilen? Und was daran schlimm ist hat er ganz klar formuliert.
Wenn du nur deutsche Juristen für zuständig hältst, kannst du ja ähnliches auf lawblog.de lesen.

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Re: Aber dafür, dass das ZDF und durchaus auch Böhmermann selbst ...

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 21:36 Uhr

Natürlich hat das ZDF löschen lassen und das wurde vom Sprecher der Kanzlerin auch so angekündigt. Das Gedicht alleine war in etlichen deutschen Zeitungen (Bild siehe Ralphs Beitrag damals) zu lesen.
Und eine Kontaktaufnahme mit Böhmermann als deutschen Staatsbürger wäre spätestens nachdem die Bedrohungslage am Abend der Grimmepreisverleihung öffentlich wurde, angemessen gewesen.

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Die rechtliche Seite ..

Antwort von DK-Ursel am 18.04.2016, 21:44 Uhr

ista uch interessant.
ich habe meine tochter hier auch darauf aufmerksam gemacht, sie studiert Jura und hatte gerade Verfassungsrecht etc. --- mals ehen, o bda viel anders läuft als in Dtld.
Wobei -- einige Gerichtstypen gibt es hier ja schon mal nicht...

Und Sille.
Ja, die Äußerungen war ungeschickt, man kann sich wundern, wieso sie da nicht zurückhaltend wie sonst war - vielleichtz woltle sie ja auch in beseter Absicht den Deal nicht gefährden und hat erstmal nur so weit gedacht.
Vielleicht hats ie auch gedacht, ih nso eingeschäötzt,m daß er sich besänftigen läßt, wenn sie ihm zustimmt - und die Sache ist erledigt.
Sie hat ihn falsch eingeschätzt, passiert Euch das nie?

Shit, ja, wenn es so eine öffentliche Person ist - aber sie ist doch nicht unfehlbar, sie ist doch kein Gott, sie ist ein Mensch und macht auch mal was verkehrt.
Die Überbewertung jetzt ist oder kann durchdachter sein - und ist es leider auch nicht oft.
So what?
Sie hat keinen Krieg ausgelöst, sie hat nichts von unserer Demokratie abgeschafft, sie hat die persönliche Meinung geäußert, wie sie das Böhmermanndings fand - der schließe ich mich vol lan - und ansonsten war es ungeschickt.
Aber eine Katastrophe und Staatskrise wird es docherst durch diese ganze Geblubbere jetzt.
Laßt die Gerichte arbeiten, sie werden unsere Demokratie samt Meinungsfreiheit nicht zu Fall bringen.
Bei dieser Kanzlerin sehe ich sie nicht gefährdet!
Gruß Ursel, DK

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Re: Aber dafür, dass das ZDF und durchaus auch Böhmermann selbst ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 21:55 Uhr

Mag ja sein, dass der Sprecher der Regierung die Löschung "angekündigt" hat, aber letztlich konnte/durfte darüber gar nicht die Regierung entscheiden und wenn das ZDF nicht gelöscht hätte, sondern die hier viel zitierten E... in der Hose gehabt hätte, hätte die Regierung rein gar nichts machen können.

Was soll ich zur Frage der Kontaktaufnahme noch mehr sagen? Du hast Deine Meinung, ich meine.

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Re: Aber dafür, dass das ZDF und durchaus auch Böhmermann selbst ...

Antwort von Lauch1 am 18.04.2016, 22:01 Uhr

Das ZDF gilt aber doch als sehr regierungsnah, oder irre ich mich da. Und der Herr Norbert Himmler von ZDF (ja der heißt so) hat die Löschungen auch bei YouTube bestätigt.
Ja sicher, du hast deine Meinung, ich meine. Damit können wir gut leben, denke ich.

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Re: Aber dafür, dass das ZDF und durchaus auch Böhmermann selbst ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 22:21 Uhr

Doch, das ist schon richtig, dass das ZDF als eher CDU-nah gilt, die ARD als eher links. Von daher, klar, ist es schon der Regierung entgegengekommen, hätte aber nicht dazu verpflichtet werden können.

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Re: Das ist die Meinung EINES (österreichischen?) Juristen, ...

Antwort von Sille74 am 18.04.2016, 23:27 Uhr

Ja, die Aisführungem auf lawblog.de finde ich überzeugender, (was nicht daran liegt, dass der Schreiber vermutlich Deutscher ist ), insbesondere der Hinweis auf § 2 StGB und alles damit Zusammenhängemde sind (endlich) mal schlagkräftige Argumente, wobei es mir irgendwie (gefühlsmäßig) auch nicht so ganz astrein vorkommen würde, die Abschaffung der betreffenden Vorschrift erst aufgrund eines missliebigen Verfahrens voranzutreiben und die Ermächtigung DANN mit Hinweis aif die geplante Abschaffung nicht zu erteilen ...

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