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Geschrieben von eviba am 15.05.2007, 21:40 Uhr

Frage zum Sparbuch!

Auf der Seite http://www.arbeitsagentur.de steht zum Thema Vermögen:

"Vermögens-Grundfreibetrag

Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100,- € und maximal 9.750,- €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100,- € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750,- €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen."

Also ein minderjähriges Kind darf max. 4.850,- € auf dem Sparbuch haben...

Viele Grüße

eviba

 
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