Geschrieben von eviba am 15.05.2007, 21:40 Uhr |
Frage zum Sparbuch!
Auf der Seite http://www.arbeitsagentur.de steht zum Thema Vermögen:
"Vermögens-Grundfreibetrag
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100,- € und maximal 9.750,- €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100,- € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750,- €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen."
Also ein minderjähriges Kind darf max. 4.850,- € auf dem Sparbuch haben...
Viele Grüße
eviba
- Frage zum Sparbuch! - Carmen3007 15.05.07, 18:50
- Re: Frage zum Sparbuch! - ferkelchen 15.05.07, 19:02
- Re: Frage zum Sparbuch! - eviba 15.05.07, 21:40
- Re: Frage zum Sparbuch! - ferkelchen 15.05.07, 19:02