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Geschrieben von Caipiranha am 24.06.2011, 22:09 Uhr

Frage wegen Kündigung in der Elternzeit

Kündigungsfrist: siehe Arbeitsvertrag.

Ansonsten: kommen lassen. Erst einmal Bewerbungen schreiben, eingeladen werden, Gespräche führen, dort sagen, daß Du noch bis XY in Elternzeit vertraglich gebunden bist, aber spätestens ab Dez. zur Verfügung stehst, bzw. bei einem Arbeitsvertrag kündigen und um vorzeitige Vertragsauflösung bitten würdest. Dein alter AG wird einer vorzeitigen Vertragsauflsung sicher zustimmen. Was hätte er davon, es nicht zu tun?

 
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