Geschrieben von Caipiranha am 24.06.2011, 22:09 Uhr |
Frage wegen Kündigung in der Elternzeit
Kündigungsfrist: siehe Arbeitsvertrag.
Ansonsten: kommen lassen. Erst einmal Bewerbungen schreiben, eingeladen werden, Gespräche führen, dort sagen, daß Du noch bis XY in Elternzeit vertraglich gebunden bist, aber spätestens ab Dez. zur Verfügung stehst, bzw. bei einem Arbeitsvertrag kündigen und um vorzeitige Vertragsauflösung bitten würdest. Dein alter AG wird einer vorzeitigen Vertragsauflsung sicher zustimmen. Was hätte er davon, es nicht zu tun?
- Frage wegen Kündigung in der Elternzeit - Hinze 24.06.11, 19:28
- Re: Frage wegen Kündigung in der Elternzeit - Caipiranha 24.06.11, 22:09
- Danke Caipiranha - Hinze 25.06.11, 8:26
- Re: Frage wegen Kündigung in der Elternzeit - Caipiranha 24.06.11, 22:09
Wegen der 80er-Beiträge...gibts echt gar kein Timotei mehr?
Ärztin
Starlight-Express
Ich weiss, ihr seid keine Ärzte...
Na toll,
Ok, jetzt noch die passenden getränke zur BASF-Party
An die kreativabteilung
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80-er jahre süßes