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Geschrieben von horrend am 18.02.2006, 16:14 Uhr

Frage an die ALG 2 Experten.

Also, ich wäre da vorsichtig mit kündigen. Vermutlich fällt dies dann unter Einkommen, nicht unter Vermögen. Kann sie die Beiträge für die Dauer der Arbeitslosigkeit nicht stunden lassen bzw. die Versicherung ruhen lassen? Ja, sie darf 200 EUR pro Lebensjahr haben. Ebenso, wenn man ein Auto veräussert, ist der Erlös dann Einkommen, das angerechnet wird, nicht Vermögen.

LG Ilona

 
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