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Geschrieben von shinead am 18.08.2016, 11:50 Uhr

Frage an Arzthelferinnen oder Ärztinnen hier:Patientenakte

Patientenakten müssen "nur" 10 Jahre nach Schließung der Praxis aufbewahrt werden. Somit gibt es diese Unterlagen wahrscheinlich nicht mehr.

Der Arzt könnte die Akten bei sich privat eingelagert haben. Er könnte sie auch bei der Ärztekammer oder dem Gesundheitsamt eingelagert haben. Es gibt keine genaue Regelung dafür.

Tatsächlich würde ich davon ausgehen, dass nach 22 Jahren die Akte nicht mehr existiert.

 
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