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Geschrieben von shinead am 02.01.2013, 14:33 Uhr

Frag' nach einer neuen Rechnung!

Denn nur so kannst Du ggf. in zwei Monaten bei einer Mahnung beweisen, dass der Brunch nicht zu zahlen war.

Da braucht nur die Buchhaltung falsch zu buchen (oder die Info wird nicht weitergeleitet) und schon ist die Mahnung im Haus. Gar nix böses dahinter.

Deshalb: lass' Dir eine neue Rechnung bzw. eine Gutschrift über den Fehlbetrag geben.

 
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