Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 17.01.2013, 18:14 Uhr

Finanzierung der christlichen Kirchen aus Steuermitteln

„Letztlich entstehen jährliche Steuerverluste in Höhe von rund 2,79 Milliarden Euro dadurch, dass Steuerpflichtige ihre gezahlte Kirchensteuer in voller Höhe von ihrer Lohn- und Einkommenssteuer abziehen können.“

Sorry, aber den Artikel empfinde ich als sehr polemisch – und nicht besonders sauber formuliert.

Zum einen ist nicht jede „gezahlte Kirchensteuer“ im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung als Sonderausgaben abzugsfähig, da gibt es durchaus Ausnahmen. Zum anderen ist nicht nur Kirchensteuer grundsätzlich eine abzugsfähige Sonderausgabe – sondern auch Parteispenden oder auch der Mitgliedsbeitrag an den örtlichen Kaninchen-Züchter-Verein oder den lokalen Gartenzerg-Pflege-Verein, um mal ganz willkürlich zwei Beispiele zu nennen (Stichwort „Brauchtumspflege“). Aber über die offensichtlich doch wohl einflussreiche Lobby der Gartenzwerg-Fans regt sich in dem Artikel hier niemand auf...

Im übrigen zahlen die hebeberechtigten Glaubens- und Religionsgemeinschaften tatsächlich etwas an die staatlichen Stellen, die für sie die Kirchensteuer bzw. das Kirchgeld erheben und einziehen.

Ach so, nicht nur für die katholische und die evangelische Kirche erhebt der Staat die Kirchensteuer, sondern z.B. auch die „Kultussteuer“ der jüdischen Gemeinden. Möchte sich nicht auch jemand darüber aufregen..?

Ansonsten – mal ein aktuelles Beispiel hier bei uns: In unserer Kirche musste (relativ aufwendig) renoviert werden. Die Renovierung des Kirchturms zahlte überwiegend die Stadt. Hat aber Gründe: Im (späten) Mittelalter war der Kirchturm der höchste Turm des Ortes, und dort wurden auch die Schläuche des örtlichen Feuerwehr getrocknet, außerdem wurde dort „Sturm geläutet“, wenn Gefahr im Verzug war. Das war originäre staatliche Aufgaben – und deshalb gehörte der Kirchturm der Stadt, die damit auch für den Unterhalt verantwortlich war. Der Kirchturm gehört auch heute noch der Stadt, und die Kirche zahlt deshalb jetzt nur ein kleinen Teil der Aufwendungen für die Turmrenovierung. Aber das ist die geltende Rechtslage. Wenn es einer Seite nicht mehr passt, steht es ihr frei, da eine rechtliche Änderung herbeizuführen, wenn die andere Seite einverstanden ist, bzw. die Besitzverhältnisse zu ändern und ggf. zu verkaufen. Wenn man das nicht tut – nun, „pacta sunt servanda“ etc. pp.

Der Eigenanteil der Kirche an den kirchlichen Kindergärten ist übrigens irgendwo zwischen 10 und 20 Prozent, und zwar aufgrund einer gesetzlichen Regelung der Länder, so z.B. durch die Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in NRW (Eigenanteil hier 12%, ganz offiziell per Gesetz festgelegt, kann man nachlesen).

Ansonsten bekommen ja nicht nur die kirchlichen Kindergärten staatliche Zuschüsse, sondern die Länder zahlen (ja nach Landesgesetzen) durchaus auch Zuschüsse an andere Einrichtungen. So zahlt, glaube ich, z.B. das Land Baden-Württemberg beispielsweise Zuschüsse von rd. 65% der Betriebskosten (= Personal- und Sachkosten) an Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger, die gewisse Auflagen erfüllen. Dazu dann noch die Elternbeiträge... Und in Berlin beispielsweise sollen die Träger von Tageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe wohl nur 7% der Betriebskosten zahlen und erhalten 93% der Betriebskosten als Erstattung vom Land. Ich bezweifele, dass die Kosten, die komplett vom Träger getragen werden müssen, bei anderen Institutionen wirklich wesentlich anders aussehen als bei kirchlichen Kindergärten...

Ehrlich gesagt – ich finde den Artikel ziemlich plakativ und polemisch...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.