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Geschrieben von Steffi528 am 15.11.2017, 15:32 Uhr

Erziehermangel - Ausnahmen als Regel?

Hier ist ws das Kultusministerium und nicht der Landkreis. Macht mehr Sinn, da der Landkreis ja eigentlich der Träger ist und diese Aufgabe weiter gegeben hat.
Das sind aber nur absolute Ausnahmen, z.b. In der Krippe, wenn es um Kinder geht, die sehr kurzfristig eine Altersgrenze überschreiten werden.

 
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