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Geschrieben von Blueberry am 08.10.2015, 18:16 Uhr

erbärmlich...und absolut nicht zum Hut ziehen geeignet....

Es gibt Messer, die darfst du mit dir führen und mit entsprechendem Waffenschein darf man auch die entsprechenden Waffen mit sich führen. Daheim darf man zur Verteidigung eine Gaspistole/Schreckschusspistole sogar ohne Schein haben und anwenden.

Natürlich muss die Art der Verteidigung auf die Angriffssituation passen, das versteht sich ja von selbst. Ich behaupte jetzt aber mal, dass einen keiner einbuchtet, wenn man zur Verteidigung gegen einen Angriff, also aus Notwehr, Pfefferspray einsetzt.

 
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