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Geschrieben von Julie am 24.09.2014, 16:38 Uhr

Ein Wunder???

Da es immer noch keine EingruppierungsVO für den TVöD gibt, erfolgt die Eingruppierung immer noch analog zum BAT - vielleicht meint sie das.
Dass man das Auto beim Arbeitgeber anmelden könnte, wäre mir neu.
Aber es gibt KFZ-Versicherungen, die für Angehörige des öffentlichen Dienstes einen Sondertarif anbieten.
Da muss man dann einfach mal bei der KFZ-Versicherung (!!) anrufen.
Ansonsten ist bei einer Beschäftigun im öD nix zu beachten.
Arbeiten muss man da genau so wie woanders auch .....

 
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