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von SchwesterRabiata  am 26.09.2012, 8:38 Uhr

Die Sperre betrifft das Arbeitslosengeld....arbeiten darf er schon, wenn er findet...

und die vom Amt können da sehr hart sein, wenn es um Sperrungen geht.
Ich hatte anno dazumal gekündigt, nachdem mir ein Mitarbeiter, der gerne mal betrunken bei der Arbeit war, einen Revolver an die Schläfe hielt, fand er anscheind witzig....und da er auch sonst immer gern patschte, war das Fass übergelaufen....Arbeitsamt empfand das als einen nicht plausiblen Kündigungsgrund....immerhin die IHK sorgte dafür, daß die nie wieder einen Azubi bekamen, die nahmen das was ernster und kontrollierten die Zustände dort... (war Ausbildungszeit)....
und ohne neuen Job 3 Monate kein Geld zu haben so kurz nach der Ausbildung ist für einen jungen Koch sicher nicht leicht:-(((( hab jetzt nicht alles gelesen, weiß nicht ob er noch Zuhause wohnt....dann wäre es was leichter, auch wenn die Eltern da unterstützen könnten....
LG
Die Schwester

 
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