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Geschrieben von Nicole1979 am 05.11.2012, 8:53 Uhr

die Praxisgebühr ist ab januar vergangenheit !!

das B-geld wird aber mit sicherheit nicht bei DEN müttern ankommen, für die es gedacht ist.
wir brauchen nicht drüber zu diskutieren, für wen das wieder ein anreiz sein wird. mit sicherheit nicht für diejenigen, die brav ihre steuern zahlen.

Diskutieren,nein,nicht wirklich. Trotzdem würde es mich interessieren was du denkst.
Falls du die ansprichst/meinst die ALGII beziehen kann ich dich beruhigen. Es stand nämlich von anfang an fest,dass das B-geld als volles einkommen (genauso wie das Kinder.-und Elterngeld) angerechnet werden soll,was bei einem Steuerzahler nicht der Fall wäre.
Also "diese" Mütter haben nicht wirklich was davon.

 
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