Geschrieben von Ralph am 06.03.2005, 16:19 Uhr |
Das kommt darauf an...
Hi Juschka,
im Prinzip ist es so, daß einmalige Leistungen nicht mehr gewährt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Wenn Du z.B. in einer zu teuren Wohnung lebst und das Amt Dich auffordert, in eine günstigere zu ziehen, dann gehören Renovierungskosten, sofern diese erforlich sind (vertraglich bei Auszug festgelegt, die neue Wohnung ist verwohnt) zu den Umzugskosten, die vom Amt übernommen werden können.
Da gibt es kein allgemeines ja und nein, es kommt sehr auf den Einzelfall an.
Bist Du angemessen untergebracht und wilst nur in eine "schönere" Wohnung ziehen, ist das nicht Angelegenheit des Amtes. In diesem Fall würde vom Amt nichts übernommen.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- @Ralph - juschka 06.03.05, 9:33
- Re: Bin zwar net Ralph, aber die Antwort lautet: Nein. (ot) - Silence 06.03.05, 12:59
- Das kommt darauf an... - Ralph 06.03.05, 16:19