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von Littlecreek  am 10.02.2015, 12:42 Uhr

das ist Quatsch

Wenn eine ordentliche Kündigung vorliegt, dann ist die auch gültig. Der Vermieter kann aber nicht einfach nach Lust und Laune kündigen. Er muss tatsächlich einen Grund haben.
Das hat mit dem Mieterschutzbund gar nichts zu tun

 
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