Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von IngeA am 09.02.2015, 18:25 Uhr

Das Verfahren gegen den Notarzt (s.u.) wird eingestellt.

In Bayern muss ein NEF mit einem RettSan als Fahrer und dem Notarzt besetzt sein. Der NA fährt nicht selbst (die Übergangsfrist ist Ende 2013 abgelaufen). Es wird vielerorts noch anders gehandhabt, gerade in ländlichen Gegenden, wo halt viele Hausärzte auch NA fahren und da den Wagen natürlich zu Hause/vor der Praxis haben, es ist aber eigentlich vorgeschrieben.

LG Inge

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.