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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 12:25 Uhr

dann anders gefragt...

In Deutschland ist "Verfolgung wegen des Glaubens" ein anerkannter Asylgrund. Unabhängig davon, ob das im Heimatland "legal" ist. In Nordkorea ist es auch legal, jemanden zu Tode zu verurteilen, der den aktuellen Herrscher schief anschaut. Das entspricht der allgemeinen Definition von "politisch verfolgt" - und ist nach den Regeln von ai ein Asylgrund.

Aber, Schwester: Die Frau ist nicht politisch verfolgt *klugscheiß*.

 
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