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Geschrieben von Ralph am 05.11.2003, 17:44 Uhr

Danke für die Blumen...

... aber ein rechtsexperte bin ich nun sicherlich nicht. :o)))

Ich habe zwar mal Rechtswissenschaften studiert, aber erstens ist das ewig lange her, zweitens hat grade jristisches Wissen z.T. eine unglaublich kurze Halbwertzeit und drittens sind dies Detailfragen des Strafprozeßrechts, die sowieso schon an die Grenze der Auslegungsmöglichkeiten gehen dürften.

Rein vom Gefühl her sage ich, daß die Auslieferungsgründe keine Rolle spielen dürften.
Aber es gibt noch ein Aspekt: Zwei Juristen, drei Meinungen, und das bedeutet, daß solange die Materie bewegtb wird, bis wirklich Klarheit herrscht.
Das dabei menschen durchaus auf der Strecke bleiben können, in diesem Falle Eltern von ermordeten Kindern, liegt auf der Hand.
Im Ernst kann ich mir nicht vorstellen, daß die Verteidiger mit dieser Argumentation durchdringen. Deutschland ist entgegen manch anderer meinung ja nun doch noch keine Bananenrepublik. :-)

An Deinem Bericht stört mich etwas ganz anderes.

Wie kann es sein, daß bei einem SOLCHEN Prozeß der Gutachter "verhindert" (also nicht erkrankt) ist??? >:o(((
Das kann ja wohl nicht wahr sein! Das finde ich viel skandalöser. Hat da einer die Dimension dieses Prozesses nicht erkannt? Dann sollte man ihn schleunigst von seinen Pflichten entbinden!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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