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Geschrieben von KKM am 19.08.2016, 9:45 Uhr

Da sie das Handy ein Jahr lang benutzt

Es kann Dir passieren, dass Du nachweisen must, dass es sich um eine Unionsware handelt.

Du hast im Rahmen des Reiseverkehrs eine Freimenge von 430 EUR bei Flugreisen. Darüber hinaus musst Du Waren grundsätzlich anmelden und versteuern.
Es gibt jedoch mehrere Befreiungen.

Rückwaren, also Waren die aus der EU ausgeführt wurden und innerhalb von 3 Jahren zurückkommen, sind unabhängig vom Warenwert frei. Die Rückwareneigenschaft musst Du nachweisen.

Übersiedlungsgut ist unabhängig vom Wert auch frei, wenn man mindestens 12 Monate im Ausland gewohnt hat oder der Aufenthalt für mindestens 12 Monate geplant war und man die Waren mindestens 6 Monate besessen hat.

Infos auf www.zoll.de

 
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