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Geschrieben von Christine70 am 03.11.2015, 19:27 Uhr

Da bist du falsch informiert !!

Das ganze ging erst vor kurzem durch die Medien, weil hier eine Bürgermeisterin nichtmal ihren Stadtarbeitern freigegeben hat, wenn sie bei der FFW waren. Als es dann in einem Städtischen Gebäude brannte, sind die "Kommunerer" nicht mit ausgerückt, weil sie keine Freistellung bekamen. Es mußten Feuerwehren aus den anderen Orten anrücken.

Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr auf der landesrechtlichen Grundlage, weil der Brandschutz Ländersache ist.

Jetzt stell dir mal vor, du bist ein kleiner Betrieb mit nur 5 Angestellten und drei davon sind in der FFW. Wenn dann ein Einsatz ist, fallen gleichzeitig 3 Arbeitskräfte weg. Mancher Betrieb kann sich das einfach nicht leisten. Der Betrieb muß dann zwar für den Ausfall nicht aufkommen, aber die Arbeitskraft kann halt keiner ersetzen. Es ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bin ich deiner Meinung, daß die AG freistellen MÜSSEN, aber auf der anderen Seite kann ich die AG der kleinen Betriebe auch verstehen.

Aber das hat jetzt alles nix mit dem Fall zu tun.

In dem Fall ist es unterlassene Hilfeleistung und das geht nicht. Entweder bin ich mit leib und seele Feuewehrmann, oder ich lass es.

 
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