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Geschrieben von steffieeffie am 29.01.2007, 10:51 Uhr

Brauche Rat

bin noch bis April im Erziehungsurlaub zumindestens bekomme ich bis dahin Erziehungsgeld.
Wohne in Sachsen bekomme jetzt das letzte Jahr bzw. sind ja nur neun Monate Erziehungsgeld meine kleine wird aber erst im Juli 3.

Nun sagte ne Freunde das man trotzdem 3 Jahre Erziehungsurlaub hat und ebend nur die neun Monate das Geld bekommt.
Muss ich mich jetzt ab Mai wieder Arbeitsuchend melden oder erst ab August?
Ich hoffe ihr wisst was ich mein

Danke euch schönen Tag LG Stefanie mit Lea Angelina

 
2 Antworten:

Re: Brauche Rat

Antwort von LiLo. am 29.01.2007, 11:05 Uhr

Naja, das hängt davon ab ob du das ALG benötigst oder nicht, würde ich sagen.
Suchst du denn eine Arbeit?
Oder brauchst du nur das Geld?
Du kannst auch schon während des Erziehungurlaubes ALG beziehen.
Allerdings muß dann die Betreuung deines Kindes gewährleistet sein für den Fall der Arbeitsaufnahme!
Sobald du dich arbeitssuchend meldest, stehst du sofort für den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Meistens nutzt das Arbeitsamt das gleich, und schickt dich erstmal auf eine Schulung - Bewerbungstraining!
Das solltest du erstmal bedenken, bevor du zum AA gehst!

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Re: Brauche Rat

Antwort von sechsfachmama am 29.01.2007, 16:15 Uhr

bin auch aus Sachsen ...
wenn du arbeitssuchend bist - sprich dann wieder Anspruch auf ALG hättest, musst du dich drei Monate VOR Ablauf des Erz.urlaubes beim AA melden.
D. h. nicht, dass du bereits ab Mai eine Arbeit suchen musst, du darfst die 3 Jahre natürlich zu Hause bleiben. Aber man muss sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Erz.urlaubsablauf auf dem AA anmelden, ansonsten hat man die A-Karte gezogen. Wenn man sich später meldet, hat man die Anmeldefrist versäumt, fliegt beim AA komplett raus und muss sich selber kümmern.
Ist meiner Freundin passiert, die das nicht wusste. Sie hatte nun weder Anspruch auf ALG noch auf ne Vermittlung, Umschulung - nix.
Also, lieber eher melden als zu spät. Arbeiten gehen musst du deshalb natürlich nicht eher als ab Beginn des 4. Lj. des Kindes.

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