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Geschrieben von Blueberry am 12.10.2015, 9:53 Uhr

Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft - durch ehemalige Bewohner

"Er kann aber nicht einfach abgeschoben werden, wenn ihm in seinem Heimatland oder in dem Land in das er ausgewiesen werden soll, Tod, Gewalt oder Verfolgung droht. Das verbietet das Grundgesetz."

Und darauf kann man sich prima ausruhen...
Sollte durchaus mal überdacht werden, diese Regelung. Hat ja schließlich jeder selbst in der Hand, ob er eine Straftat begeht, oder nicht...

Wer vor Tod, Gewalt und Verfolgung flieht und dann hier selbst Gewalt und Tod sät, der hat mMn den Anspruch auf eigene Sicherheit und Gastfreundschaft verwirkt.

 
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