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von DecafLofat  am 03.01.2013, 20:30 Uhr

bitte in zukunft immer DIREKT an die gesellschaft

nie über die "vertreter", kündigungen bedeuten für die geldverlust da die bestandsprovision flöten geht und dann vergessen die gern mal sowas weiterzuleiten...
ich bin aus der branche, aber im innendienst.
einfach die beitragszahlung einstellen, die werden dir kaum mahnungen nach §39VVG schicken...
schreib denen nochmal en detail den sachverhalt, was du wann wem wie geschickt hast udn du hattest die aussage, wird weitergegeben, geht in ordnung und nun das... und dass du sonst den ganzen bestand den du bei denen hast woanders versicherst und überhaupt hast du so einen sauhaufen ja noch nie erlebt und wenn sie dir mit gerichtlichen schritten drohen wendest du dich an den versicherungsombudsmann...
schreib in deinen brief per wann du die kündigung WOLLTEST, dass du die beiträge ab sofort nicht mehr zahlst und dass du die einzugsermächtigung (sofern erteilt) mit sofortiger wirkung entziehst.
und dann bin ich mal gespannt.
berichte bitte!

 
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